Verifizierung EEG Boni
Mit der Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) wurden neben den Vergütungsregelungen auch die Boni und deren Voraussetzungen geändert.
Als unabhängige Organisation, die nach dem Umweltauditgesetz für den Bereich Elektrizitätserzeugung als Umweltgutachterorganisation tätig ist, erstellt und überprüft die GUTcert die erforderlichen Nachweise / Gutachten nach EEG 2009:
- Herkunftsnachweis nach § 55 EEG
- Nachweis nach § 23 Abs. 5 EEG (Wasserkraftwerke)
- NaWaRo-Bonus nach § 27, Anlage 2 EEG (Güllebonus, Landschaftspflegebonus)
- KWK-Bonus nach § 27, Anlage 3 EEG
- Wärmenutzungs-Bonus § 28, Anlage 4 EEG
- Nachweis nach § 41 EEG
- Mengenbilanzen/ Energiebilanzen zur Biogaseinspeisung
Fragen zu diesem Thema beantwortet Ihnen gerne Matthias Elvert (Tel.: +49 30 2332021-62)
Hier finden Sie eine geografische Übersicht, der für uns tätigen Auditoren
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