Allgemeine Teilnahmebedingungen

Geltungsbereich
Diese allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für die zwischen der GUT Certifizierungsgesellschaft für Managementsysteme mbH Umweltgutachter (GUTcert) und dem Teilnehmer abgeschlossene Verträge über die Teilnahme an Seminaren und Veranstaltungen.
Für die Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien gelten ausschließlich die nachfolgenden Teilnahmebedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen erkennt GUTcert nicht an, es sei denn, GUTcert hat ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt.

Vertragsschluss
Die Anmeldung des Teilnehmers ist ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die Teilnahme an der betreffenden Veranstaltung. Nach Eingang der Anmeldung zur jeweiligen Veranstaltung senden wir Ihnen eine Anmeldebestätigung in der Einzelheiten aufgeführt sind. Der Vertrag kommt mit Zugang unserer Anmeldebestätigung zustande.

Datenschutz
Die mit der Anmeldung eingehenden Daten werden zum Zweck der Teilnehmerverwaltung elektronisch verarbeitet. GUTcert sichert ausdrücklich zu, diese Daten ausschließlich für die organisatorischen Zwecke der GUTcert zu verwenden. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Die Namen und Firmennamen werden den anderen Teilnehmern in Form einer Teilnehmerliste zugänglich gemacht.
Sollte der Teilnehmer GUTcert seine E-Mail-Adresse zur Verfügung gestellt haben, so kann er einer Verwendung für Werbezwecke jederzeit widersprechen. Selbstverständlich werden alle Daten streng vertraulich behandelt und Ihre schutzwürdigen Belange entsprechend den geltenden Vorgaben berücksichtigt.

Organisation
GUTcert behält sich das Recht vor, die angebotenen Veranstaltungen bei zu geringer Nachfrage, Unterbelegung, Ausfall des Dozenten oder anderen Gründen, die nicht von uns zu vertreten sind, auch nach erfolgter Teilnahmebestätigung zu verschieben oder abzusagen. Der Auftraggeber wird darüber umgehend informiert. Die Überprüfung der hinreichenden Teilnehmerzahl erfolgt spätestens 10 Tage vor Beginn des Kurses. Im Falle von Absagen bemüht sich GUTcert jedoch, Alternativen anzubieten.
Eventuell bereits gezahlte Kursgebühren erhält der Teilnehmer im Falle einer durch GUTcert erfolgenden Absage zurück. Darüber hinaus gehende Ansprüche des Auftraggebers bestehen nicht. Dies gilt auch für eventuelle Änderungen der Seminarinhalte sowie Termin- und/oder Ortsverschiebung.

Offene Seminare bei GUTcert

a) Preise
Alle Preise gelten für einen Teilnehmer. Die Mehrwertsteuer wird nach den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen zusätzlich berechnet. Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten trägt – sofern nicht anders angegeben – der Teilnehmer. Eine nur zeitweise Teilnahme am Seminar berechtigt nicht zur Preisminderung. Rabatte bei Mehrfach-Anmeldungen sind bei entsprechender Vereinbarung möglich.
Der Rechnungsbetrag – zuzüglich eventueller Nebenkosten – ist bis zu der in der Rechnung genannten Frist ohne Abzug fällig. Gutcert behält sich das Recht vor, Teilnahmebescheinigungen und Zertifikate erst nach Eingang des vollen Rechnungsbetrages auszugeben bzw. zuzustellen.

b) Widerrufsrecht
Der Teilnehmer kann bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn seine Anmeldung schriftlich kostenfrei widerrufen. Bei einem Rücktritt bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn entstehen außer einer Bearbeitungspauschale von 50 € keine weiteren Verpflichtungen. Anmeldungen für Seminare, die nach diesem Zeitpunkt bei GUTcert  eingehen, sind sofort verbindlich. Bei einer Stornierung nach diesem Zeitpunkt oder bei Nichterscheinen ist die Teilnahmegebühr in voller Höhe zu entrichten. Selbstverständlich wird bis zum Tag des Seminarbeginns auch ein  Ersatzteilnehmer anerkannt.

Inhouse- und Exclusiv-Veranstaltungen
Auf Wunsch werden für Unternehmen Inhouse- und Exclusive-Veranstaltungen beim Auftraggeber durchgeführt. Für diese Veranstaltungen gelten die einzelvertraglich zu vereinbarenden Regelungen, die durch die allgemeinen Bedingungen für Seminare ergänzt werden.

Haftungsbeschränkung

In den GUTcert-Seminaren werden Trainings und Übungen so gestaltet, dass ein aufmerksamer Teilnehmer die Seminarziele gut erreichen kann. Für den individuellen Schulungserfolg haftet GUTcert nicht. Die GUTcert haftet gegenüber den Teilnehmern nicht bei Unfällen, Verlust oder Beschädigung von Eigentum, es sei denn, der Schaden wurde von GUTcert oder ihren Mitarbeitern verursacht.

Copyright und Urheberschutz
Alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung der Trainingsunterlagen oder von Teilen daraus, behält sich GUTcert vor. Kein Teil der Trainingsunterlagen darf – auch nicht auszugsweise – ohne schriftliche Genehmigung der GUTcert – auch nicht für Zwecke der Unterrichtsgestaltung – reproduziert, verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zur öffentlichen Wiedergabe benutzt werden, soweit es nicht durch das Urheberrechtsgesetz von Gesetzes wegen zugelassen ist.

Bis zur vollständigen Bezahlung der Kursgebühren bleiben von GUTcert gestellte Trainingsunterlagen Eigentum von GUTCert.

In den Trainings der GUTcert wird Software eingesetzt, die durch Urheber- und Markenrechte geschützt ist. Diese Software darf weder kopiert noch in sonstiger maschinenlesbarer Form verarbeitet und nicht aus dem Seminarraum entfernt werden. Zum Schutz der GUTcert-Systeme dürfen Software und Dateien, die der Teilnehmer selbst mitbringt, nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch den Dozenten auf den Schulungsrechnern verwendet werden. Bei Zuwiderhandlung behält sich GUTcert Schadensersatzforderungen vor.

Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, auch wenn der Teilnehmer seinen Wohn- oder Unternehmenssitz im Ausland hat.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist das Amtsgericht Charlottenburg.

Stand Juni 2011

Hier können Sie sich unsere aktuellen AGB herunterladen

Unser Akademie-Team ist gerne für Sie da unter akademie(at)gut-cert.de oder
telefonisch unter  +49 30 2332021-21

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