Zulassung von Trägern und Maßnahmen nach SGB III
Träger der Arbeitsförderung, die von der Bundesagentur für Arbeit geförderte Maßnahmen anbieten wollen, benötigen dafür entsprechend den §§ 178 und 179 SGB III die Zulassung durch eine unabhängige Fachkundige Stelle. Die Anforderungen an Fachkundige Stellen und Bildungsträger sind in der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) geregelt.
Die GUTcert ist eine der großen Zertifizierungsgesellschaften in diesem Bereich und durch die Bundesagentur für Arbeit als Fachkundige Stelle von Beginn an zugelassen.
Besonderheiten des GUTcert-Verfahrens sind:
- schlanke, kostengünstige und schnelle Verfahren
- kompetente Ansprechpartner und Auditoren mit umfangreichen Branchenkenntnissen
- auf Wunsch kombinierte Zulassungsverfahren für AZAV und z.B. ISO 9001
- Expressverfahren für AZAV-Maßnahmenzulassungen innerhalb von 3 Tagen (nur bei FbW-Maßnahmen ohne BDKS-Überschreitung)
Für Träger, die erstmalig eine Zulassung nach AZAV erlangen wollen, empfehlen wir die hier aufgeführte Vorgehensweise.
Fragen beantwortet Ihnen gerne |
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