Entsorgungsfachbetrieb
Im Kreislaufwirtschafts-/Abfallgesetz (KrW-/AbfG), das am 07.10.1996 in Kraft getreten ist, wurde der Begriff des Entsorgungsfachbetriebes eingeführt. Der Gesetzgeber verfolgt damit das Ziel, ein hohes Qualitätsniveau in der Entsorgungswirtschaft zu fördern. Und auch immer mehr Auftraggeber erwarten heute von ihren Entsorgern die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb. Das zertifizierte Unternehmen selbst profitiert dabei durch bestimmte verfahrensrechtliche Vorteile, z.B. den Verzicht auf Transportgenehmigung oder die Möglichkeit des privilegierten Nachweisverfahrens.
Die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb bezieht sich immer auf bestimmte Tätigkeiten: Einsammeln, Befördern, Lagern, Behandeln, Verwerten, Beseitigen von Abfällen. Seit 2002 werden zudem, wenn erforderlich, auch die Tätigkeiten Handeln und Vermitteln von Abfällen zertifiziert. Die gesonderten Anforderungen im Rahmen der Altfahrzeugverordnung und des ElektroG für die Behandlung von Elektro-/Elektronikaltgeräten sind ebenfalls in das Zertifizierungssystem der GUTcert eingearbeitet und können bei Bedarf geprüft und zertifiziert werden.
Die Einzelheiten über die vom Entsorgungsfachbetrieb zu erfüllenden Anforderungen sind in der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) geregelt. Verglichen mit anderen Managementsystemen sind die erforderlichen Verfahren zur ständigen Verbesserung hier jedoch eher schwach ausgeprägt. Unternehmen, die das Thema Entsorgung, den Umweltschutz oder ihre Kundenorientierung mehr in den Mittelpunkt rücken möchten, sollten eine zusätzliche Zertifizierung nach ISO 9001 oder ISO 14001 in Erwägung ziehen.
Die erfahrenen Auditoren der GUTcert betreuen bundesweit bereits seit 1997 Entsorgungsunternehmen und werden von den Kunden als kompetente Ansprechpartner geschätzt.
Fragen zu diesem Thema beantwortet Ihnen gern Frau Sylvia Dikof (Tel: +49 30 2332021-42)
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