Biomassenachhaltigkeit
Im Rahmen der EU Richtlinie 2009/28/EG zur „Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen“ ist unter anderem eine Steigerung des Einsatzes von erneuerbaren Energien auf 20% vorgesehen. Biomasse als eine Form der alternativen Energiequellen nimmt dabei eine besondere Rolle ein. Um den in der Öffentlichkeit diskutierten negativen Nebeneffekten der Biomassenutzung (z. B. erhöhte Nahrungsmittelkonkurrenzen oder Waldrodung zur Schaffung von Anbauflächen) entgegenzuwirken, wurden Nachhaltigkeitsanforderungen in die Richtlinie eingebaut.
Ab dem 1. Januar 2011 darf deshalb nur noch nachhaltig produzierte Biomasse in Deutschland als Kraftstoff oder zur Stromgewinnung eingesetzt werden. Die Nachhaltigkeitsanforderungen sind durch Schnittstellen zu erfüllen, die die gesamte Kette vom Landwirt über die Raffinerien und Ölmühlen bis hin zum Lieferanten abbilden. Zugelassene Zertifizierungsgesellschaften stellen dann die Zertifikate über ordnungskonforme Verhaltensweisen bei Biomasseproduktion und –verarbeitung aus.
Die GUTcert wurde als ein der ersten Zertifizierungsgesellschaften von der BLE ermächtigt, Biomasse nach BioSt-NachV und BioKraft-NachV zu zertifizieren. Unser effizientes und erfolgreiches Prüfverfahren richtet sich dabei nach den bisher einzigen akkreditierten Systemen International Sustainability and Carbon Certification (ISCC) und REDcert.
Fragen zu diesem Thema beantwortet Ihnen gerne Herr Peter Behm
(Tel. 49 30 2332021-71)


