Verifizierung EEG Boni
Anlagen, die Biogas erzeugen bzw. verwenden sind verpflichtet, sich durch einen Umweltgutachter bestätigen zu lassen, dass sie die Anforderungen der Erneuerbare-Energien-Gesetze EEG 2009 und EEG 2012 erfüllen. Als unabhängige Organisation, die nach dem Umweltauditgesetz für den Bereich Elektrizitätserzeugung als Umweltgutachterorganisation tätig ist, erstellt und überprüft die GUTcert die erforderlichen Nachweise / Gutachten nach EEG 2009 und EEG 2012
- Herkunftsnachweis nach § 55 EEG
- Nachweis nach § 23 Abs. 5 EEG (Wasserkraftwerke)
- NaWaRo-Bonus nach § 27, Anlage 2 EEG 2009 (Güllebonus, Landschaftspflegebonus)
- KWK-Bonus nach § 27, Anlage 3 EEG 2009
- Wärmenutzungs-Bonus § 28, Anlage 4 EEG 2009
- Nachweis zu den Einsatzstoffvergütungsklassen nach § 27 EEG 2012, wie jegliche Nachweise zum § 27 EEG 2012 (dass 60 Masseprozent von Gülle und 60 % des Stroms in KWK erzeugt wurde)
- Nachweis zur Flexibilitätsprämie nach § 33i EEG 2012
- Nachweis nach § 41 EEG
- Mengenbilanzen/ Energiebilanzen zur Biogaseinspeisung
Mit über 200 Kunden und mehr als 300 begutachteten Anlagen verfügt die GUTcert über umfassendes Know-how. Und durch unser breites Netz vor Ort ansässiger Gutachter sind wir auch in Ihrer Nähe - und immer für Sie da! Hier finden Sie eine geografische Übersicht, der für uns tätigen Auditoren.
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