Verifizierung EEG Boni

Anlagen, die Biogas erzeugen bzw. verwenden sind verpflichtet, sich durch einen Umweltgutachter bestätigen zu lassen, dass sie die Anforderungen der Erneuerbare-Energien-Gesetze EEG 2009 und EEG 2012 erfüllen. Als unabhängige Organisation, die nach dem Umweltauditgesetz für den Bereich Elektrizitätserzeugung als Umweltgutachterorganisation tätig ist, erstellt und überprüft die GUTcert die erforderlichen Nachweise / Gutachten nach EEG 2009 und EEG 2012

  • Herkunftsnachweis nach § 55 EEG

  • Nachweis nach § 23 Abs. 5 EEG (Wasserkraftwerke)

  • NaWaRo-Bonus nach § 27, Anlage 2 EEG 2009 (Güllebonus, Landschaftspflegebonus)

  • KWK-Bonus nach § 27, Anlage 3 EEG 2009

  • Wärmenutzungs-Bonus § 28, Anlage 4 EEG  2009

  • Nachweis zu den Einsatzstoffvergütungsklassen nach § 27 EEG 2012, wie jegliche Nachweise zum § 27 EEG 2012 (dass 60 Masseprozent von Gülle und 60 % des Stroms in KWK erzeugt wurde)

  • Nachweis zur Flexibilitätsprämie nach § 33i EEG 2012

  • Nachweis nach § 41 EEG

  • Mengenbilanzen/ Energiebilanzen zur Biogaseinspeisung

Mit über 200 Kunden und mehr als 300 begutachteten Anlagen verfügt die GUTcert über umfassendes Know-how. Und durch unser breites Netz vor Ort ansässiger Gutachter sind wir auch in Ihrer Nähe - und immer für Sie da! Hier finden Sie eine geografische Übersicht, der für uns tätigen Auditoren.

Fragen beantwortet Ihnen gerne
Herr Thomas Gebhardt (Tel: +49 30 2332021-43).

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