Fachkundelehrgang für Immissionsschutzbeauftragte nach BImSchG und 5. BImSchV

Übersicht

  • viertägige Pflichtschulung gem. BImSchG
  • u.a. Rechtsgrundlagen und Zulassung
  • Planspiel und Anlagenbesichtigung
Niveau: Fortgeschr.
Dauer: 4 Tage
Gebühr: 1.199 € zzgl. MwSt.
Themen: Umwelt

Termine

02.12.-05.12.2024 L-24-UIFK-02 Online 1.199 € buchen

Beschreibung

Für Anlagen, die nach BImSchG genehmigungsbedürftig sind und in Anhang I der 5. BImSchV genannt werden, muss der Betreiber einen Immissionsschutz­beauftragten bestellen, der über ausreichende Zuverlässigkeit und Fachkunde verfügt. Eine Voraussetzung für die Fachkunde ist der Besuch eines behördlich anerkannten Lehrgangs, dessen Inhalte durch die 5. BImSchV, Anhang II A vorgegeben sind. Dazu gehören unter anderem die Themen Anlagen- und Verfahrenstechnik zur Vermeidung von Emissionen, Rechte und Pflichten des Immissionsschutzbeauftragten, Vermeidung von Reststoffen und deren Beseitigung als Abfall sowie vorbeugender Brand- und Explosionsschutz.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Im Preis enthalten: Prüfung; Unterlagen, Zertifikat bzw. Teilnahmebestätigung; Catering bei Präsenzveranstaltungen
  • Veranstaltungsdauer: Je ca. 09.00–18.00 Uhr
  • Kursgröße: Max. 25 Teilnehmer

Zielgruppe

Leitende Mitarbeiter und Umweltbeauftragte aus Unternehmen, die in der 5. BImSchV, Anhang I genannte Anlagen betreiben.

Inhalte

1. Tag (09:00 Uhr - 18:15 Uhr)

  • Immissionsschutz in Deutschland und Europa
  • Das Bundes-Immissionsschutzgesetz und seine Durchführungsbestimmungen als Instrument des Immissionsschutzes
  • Rechtsgrundlagen für Betriebsbeauftragte im Unternehmen
  • TA Lärm und die Umsetzung der Lärmkontingentierung

2. Tag (09:00 Uhr - 17:30 Uhr)

  • Besichtigung einer genehmigungsbedürftigen Anlage
  • Zulassung von Anlagen
  • Planspiel zur Genehmigung einer Anlage: Der Erörterungstermin

3. Tag (09:00 Uhr - 18:45 Uhr)

  • Umsetzung TA Luft mit verschärften Anforderungen an den Stand der Technik
  • Der Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz
  • Überwachung genehmigungsbedürftiger und nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen nach BImSchG
  • Gefährdungsanalysen und Explosionsschutz
  • weitere Regelungen im Immissionsschutz

4. Tag (09:00 Uhr - 17:45 Uhr)

  • Haftung und Verantwortung des Unternehmers und des Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz
  • Umsetzung des § 5 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes mit Reststoffvermeidungsgebot und Gebot zur Abwärmenutzung
  • Kreislaufwirtschaftsgesetz und untergesetzliches Regelwerk
  • Anlagentechnik I: Maßnahmen zur Emissionsminderung
  • Anlagentechnik II: Energieeinsparung, Nutzung entstehender Wärme in der Anlage, im Betrieb oder durch Dritte

Qualifikation

Die Teilnehmer erhalten ein Teilnahmezertifikat auf Basis des behördlichen Anerkennungsbescheides, das bundesweit gültig ist.

Kooperation mit GUT Unternehmens- und Umweltberatung GmbH

Die Schulung wird in Kooperation mit der GUT Unternehmens- und Umweltberatung GmbH durchgeführt. Die GUT verfügt über langjährige Erfahrungen im Bereich der behördlich anerkannten Lehrgänge nach Abfall- und Immissionsschutzrecht.

Infoblatt (PDF)
Info_UM_Immissionsschutz_Fachkunde.pdf

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