- Akzeptieren Sie Bildungsgutscheine vom Arbeitsamt oder andere Förderungen?
- Kann ich mich zum externen Auditor für Managementsysteme ausbilden lassen?
- Beauftragter, Manager, Auditor - Was ist der Unterschied?
- Kann ich mich als Experte für das BAFA-Programm "Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme" weiterbilden?
- Wann kann ich Energieaudits gem. §8 EDL-G durchführen?
- Wie läuft die Buchung ab und was ist in der Gebühr enthalten?
- Welche Rabatte kann ich nutzen?
- Was passiert, wenn ich kurzfristig absagen muss?
Akzeptieren Sie Bildungsgutscheine vom Arbeitsamt oder andere Förderungen?
Eine Übersicht zu Fördermöglichkeiten finden Sie bei der Stiftung Warentest sowie der Bundesagentur für Arbeit.
Den Bildungsgutschein können wir nicht annehmen, weil unsere Zertifizierungsstelle bei anderen Trägern AZAV-Prüfungen durchführt. In Ausnahmen ist jedoch gem. §177 SGB III eine Förderung möglich. Bedingung ist, dass im Tagespendelbereich keine gleichartige Ausbildung mit AZAV-Zulassung verfügbar ist. Bitte klären Sie dies mit dem Jobcenter.
Auf Wunsch Fragen wir bei Ihrer zuständigen Behörde an, ob die von Ihnen gewünschte Bildungsveranstaltung für den Bildungsurlaub zugelassen wird. Bitte beachten SIe, dass bei diesem Vorgang mit einer Bearbeitungszeit von ca 3 Monaten zu rechnen ist. Fragen Sie deshalb rechtzeitig bei uns unter akademie@gut-cert.de an.
Kann ich mich zum externen Auditor für Managementsysteme ausbilden lassen?
Viele unserer Kurse sind darauf ausgerichtet, die Ausbildungskriterien für externe Auditoren (die für Zertifizierungsstellen Audits durchführen) zu erfüllen. Wir bieten Beauftragtenkurse an, die die fachlichen Inhalte der wichtigsten Standards vermitteln:
- Qualitätsbeauftragter nach ISO 9001:2015
- Umweltbeauftragter nach ISO 14001:2015
- Informationssicherheitsbeauftragter ISO 27001:2024
- Arbeitsschutzmanagementbeauftragter nach ISO 45001:2018
- Energiebeauftragter nach ISO 50001:2018
Die Anforderungen an externe Auditoren sind in der Regel in den Unternormen der ISO 17021er-Reihe festgehalten. Die ISO 17021-1 legt dabei allgemeine Anforderungen an Zertifizierungsstellen (und Angehörige der Auditteams) fest, die jeweils in Verbindung mit den Forderungen der systembezogenen Norm zu betrachten sind, zum Beispiel:
- ISO 17021-2: Umweltmanagement
- ISO 17021-3: Qualitätsmanagement
- ISO 17021-5: Asset Management
- ISO 17021-10: SGAMS (Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit)
Im Bereich Energiemanagement sind die spezifischen Auditorenanforderungen nicht in einer ISO 17021-X, sondern in der ISO 50003 festgehalten.
Mit unseren Seminaren erwerben Sie die in diesen Normen geforderten Kenntnisse (bitte jeweilige Beschreibung beachten). Zusätzlich sind, je nach Zertifizierungsstelle, weitere Nachweise u.a. zu Berufserfahrung und Bildungsabschluss erforderlich, um tatsächlich externe Audits durchführen zu können. Details hierzu erhalten Sie vom jeweiligen Auditorenmanagement.
Unsere Auditorenschulungen vermitteln Kenntnisse zur ISO 19011 (Leitfaden zur Auditierung von Managementsystemen) sowie zur ISO/IEC 17021-1 (Anforderungen an Zertifizierungsstellen) und ggf. weiteren relevanten Inhalten. Auditorenzertifikate haben eine Gültigkeit von drei Jahren (mehr zur Rezertifizierung für Auditoren im Bereich ISO 50001, ISO 14001 und ISO 27001).
Einmal absolvierte Auditschulungen (ISO 19011) können in der Regel auch auf andere Standards angewendet werden, müssen also nicht mehrfach belegt werden.
Hinweis 1: ISMS
Bei der ISO/IEC 27001 ist ist die Anrechnung von Auditschulungen aus anderen Standards gem. ISO 27006 nicht möglich. In Punkt 7.2.1.1 ("selecting auditors") wird unter c) eine erfolgreiche fünftägige Schulung gefordert, die ISMS-Audits behandelt. Wenn Sie die Audittechniken zur ISO/IEC 27001 im Umfang von 16 UE absolviert haben, können Sie diese jedoch durchaus für andere Managementsysteme anrechnen lassen.
Hinweis 2: Umweltrecht
Bei Absolvierung der fünftägigen Schulung zum Umweltauditor nach ISO 14001:2015 erhalten Sie ein Zertifikat als "interner Umweltauditor". Grund dafür ist, dass für externe Umweltauditoren gem. Punkt. 5.8 der ISO 17021-2 auch fundierte Kenntnisse des Umweltrechts erforderlich sind, um die Compliance bewerten zu können. Diese können Sie durch Vorkenntnisse (z.B. ein Studium des Themas) oder durch unseren Kurs "Umweltrecht" nachweisen.
Beauftragter, Manager, Auditor - Was ist der Unterschied?
Unsere Kurse sind in vielen Fällen nach der Rollenbezeichnung benannt, die Sie nach Abschluss mit dem Zertifikat oder der Teilnahmebestätigung erhalten. Generell bieten wir zu allen wichtigen Managementsystemen eine Ausbildung für "Beauftragte" an, bei denen Sie (in der Regel innerhalb von drei Tagen) den Aufbau und den Betrieb bzw. die Optimierung des jeweiligen Managementsystems erlernen.
Der Beauftragte ist im Unternehmen dafür verantwortlich, das Managementsystem (z.B. gem. ISO 9001, ISO 14001 oder ISO 50001) zu überwachen und Verbesserungspotential zu identifizieren. Er übernimmt im Tagesgeschäft Aufgaben wie die Sammlung von Daten, die Schulung von Mitarbeitern oder die Ausführung von (ggf. technischen) Korrekturmaßnahmen. Beauftragte leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Zertifizierungsfähigkeit des Managementsystems.
Der Manager ist demgegenüber auf der Leitungsebene des Unternehmens angesiedelt und steht in engem Austausch mit dem Beauftragten. Die Rolle besteht darin, nötige Ressourcen (wie Zeit und Geld) für das Managementsystem bereitzustellen und wichtige Themen in der Geschäftsführung und diversen Leitungsgremien anzusprechen. Technische Kompetenzen sind daher von geringerer Bedeutung.
Auditoren führen Konformitätsprüfungen durch, bei denen das implementierte Managementsystem mit den Anforderungen des Standards abgeglichen wird. Neben Kenntnissen der Norminhalte erfordert diese Rolle auch fundierte Auditkompetenzen, also die Fähigkeit, ein Audit strukturiert und sachlich mit verschiedenen Instrumenten (Dokumentenprüfung, Interviews, Begehung etc.) durchzuführen. Audits von Managementsystemen entsprechen grundsätzlich den Leitlinien der ISO 19011. Interne Auditoren decken Mängel auf, die andernfalls den Erfolg einer ggf. angestrebten Zertifizierung gefährden könnten.
Kann ich mich als Experte für das BAFA-Programm "Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme" weiterbilden?
Ja, Details zu den Kriterien und Weiterbildungsmöglichkeiten finden Sie hier. Die Weiterbildung muss vollständig beim gleichen Anbieter absolviert werden und durch eine oder mehrere Prüfungen abgedeckt sein. Gerne beraten wir Sie zur geeigneten Auswahl der Kurse und bieten Ihnen eine individuelle Lösung an, die garantiert die BAFA-Regeln erfüllt.
Für das Förderprogramm ist eine persönliche Zulassung durch das BAFA erforderlich. Optional können sich Experten auch auf dem Portal energie-effizienz-experten.de listen lassen.
Wir bieten kompakte Schulungen an, mit der Sie alle erforderlichen Unterrichtseinheiten des Moduls 1 und Moduls 2 abdecken.
Prüfungsmodalitäten für alle BAFA-Kurse: Die Kurse finden online statt.
Die Online-Prüfungen finden jeweils im Anschluss an den letzten Tag des Kurses statt. Die Prüfung findet über eine abgesicherte Browser-Applikation statt, den Safe Exam Browser (SEB). Während der gesamten Prüfung müssen Sie mit eingeschalteter Kamera an einem Zoom-Meeting teilnehmen. In unserer Anleitung ist die Vorgehensweise ausführlich beschrieben: Download SEB-Anleitung.
Wichtiger Hinweis: Das frühere BAFA-Förderprogramm "Energieberatung im Mittelstand" ist Ende 2020 ausgelaufen. Die Anforderungen an Berater decken sich mit den Anforderungen in Modul 1 (Energieaudit EN 16247) des Nachfolgeprogramms "Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme". Die Bezeichnungen unserer Schulungen und Abschlüsse wurden entsprechend umgestellt.
Im Rahmen von Modul 1 kann die professionelle Durchführung eines Energieaudits gem. EN 16247 gefördert werden, antragsberechtigt sind neben KMU u.a. auch Kommunen sowie kulturelle und soziale Einrichtungen. Eine Energieberatung gem. DIN V 18599 kann im neuen Modul 2 gefördert werden. Modul 3 bezieht sich auf Contracting-Orientierungsberatungen. Wir evaluieren gegenwärtig, welche Schulungen wir für Modul 3 anbieten können – Details hierzu folgen in unserem Newsletter.Wann kann ich Energieaudits gem. §8 EDL-G durchführen?
Jedes Unternehmen über der KMU-Schwelle muss laut § 8 EDL-G regelmäßig sog. Energieaudits durchführen, alternativ ist ein validiertes Umweltmanagementsystem gem. EMAS oder ein zertifiziertes Energiemanagementsystem gem. ISO 50001 vorzuweisen.
In Konkretisierung von § 8b EDL-G regelt das BAFA, welche Kriterien für Energieauditoren gelten (BAFA-PDF mit Hinweisen):
- eine thematisch passende Ausbildung (Hochschul-/Fachhochschulabschluss, Meister, geprüfter Techniker)
- einschlägige Berufserfahrung von mindestens drei Jahren zur betrieblichen Energieberatung
- Nachweis angemessener Fachkunde zu Energieaudits [konkrete Hinweise des BAFA sind aktuell in Arbeit]
Das Audit kann von externen Experten, aber auch von unternehmensinternen Fachkräften durchgeführt werden. Wichtig ist, dass die Unabhängigkeit sichergestellt ist, also z.B. keine bestimmten Produkte empfohlen oder Provisionen gezahlt werden. Bei internen Auditoren darf die Person nicht unmittelbar an der auditierten Tätigkeit beteiligt sein, eine Auditierung z.B. durch den Energiebeauftragten des Unternehmens ist jedoch zulässig.
Wie läuft die Buchung ab und was ist in der Gebühr enthalten?
Nach der Buchung über das jeweilige Online-Formular erhalten Sie direkt eine automatische Bestätigung mit Ihren Anmeldedaten. Zeitnah darauf folgt eine Anmeldebestätigung mit allen wichtigen Informationen. Die Gebühr beinhaltet neben der Kursteilnahme und den Unterlagen auch das Catering (Mittagessen in Bio-Qualität, Getränke, Snacks), eventuelle Prüfungsgebühren und das Zertifikat / die Teilnahmebestätigung in digitaler Form. Im Anschluss an den Kurs erhalten Sie eine E-Mail mit einem Link zum Login-Bereich, in dem Sie die Schulungsunterlagen abrufen können.
Welche Rabatte kann ich nutzen?
Bestandskunden der GUTcert erhalten in der Regel 50 € (Seminarpreis bis 999 €) oder 100 € (Seminarpreis ab 1000 €) Preisnachlass, Genaues ist in den Kursinformationen vermerkt. Für uns tätige Auditoren erhalten einen Standardrabatt von 15%. Andere Nachlässe, beispielsweise für die Anmeldung größerer Teilnehmerzahlen, sind in Absprache möglich.
Was passiert, wenn ich kurzfristig absagen muss?
Laut AGB der GUTcert ist eine kostenfreie Stornierung bis vier Wochen vor Kursstart möglich. Zwischen vier und zwei Wochen wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 € fällig, danach ist die gesamte Kursgebühr zu entrichten. In diesem Fall kann jedoch ein Ersatzteilnehmer benannt werden. Wir empfehlen den Abschluss einer Seminarversicherung.