Fit für die Zukunft – mit Eigenschaftsnachweisen für Erneuerbare Gase
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eröffnet Möglichkeiten zur Förderung von Biomethan – einem auf Erdgasqualität aufbereiteten Gas, das aus Bio-, Deponie-, Klär-, Gruben- oder Speichergas (z. B. synthetischer Wasserstoff oder Methan) gewonnen wird. Solche Gase können in das Erdgasnetz eingespeist und bilanziell an einem beliebigen Standort wieder entnommen werden – etwa zur Stromproduktion in einem Blockheizkraftwerk (BHKW). Das Beste daran: Der mit Biomethan erzeugte Strom wird nach dem EEG mit einer festen Vergütung honoriert – unabhängig vom Standort des BHKWs.
Auch außerhalb von Deutschland produzierte Biomethanmengen können als „Importchargen“ zur Erfüllung gesetzlicher Anforderungen in Deutschland vermarktet werden.
Eigenschaftsnachweise für erneuerbare Gase benötigen:
Betreiber von Aufbereitungsanlagen an Biogas- oder Abfallanlagen sowie Power-to-Gas-Anlagen
Händler / Vermarkter von Biomethan oder Wasserstoff
Kommunen oder die Öffentliche Hand, etwa zum Einsatz für die Wärme- und Stromversorgung im Gebäudesektor
Was ist für die Förderung notwendig?
Um die EEG-Förderung in Anspruch zu nehmen ist ein Massenbilanzsystem zur lückenlosen Dokumentation von der Herstellung über die Einspeisung ins Gasnetz bis hin zur energetischen Nutzung notwendig. Außerdem ist die Bestätigung weiterer Anforderungen des EEGs erforderlich.
Ein solcher Nachweis wird auch für den Einsatz von Biomethan im Gebäudeenergiegesetz (GEG) und dem Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) benötigt. Hierüber können auch Produzenten von erneuerbarem Wasserstoff und Betreiber von Elektrolyseuren, die ans Erdgasnetz angeschlossen sind, Erlöse außerhalb des noch wenig ausgeprägten Kraftstoffmarkts erzielen.
Vorteile der Zertifizierung
Rentabilität
Sie erhalten die Möglichkeit der Vermarktung von Biomethan an deutsche Strom- und Wärmeerzeuger – verlässlich und förderrelevant.
Transparenz
Herkunft, Menge und Verwendung des Biomethans werden vermarktungsrelevant und nachvollziehbar belegt.
Compliance
Ein Umweltgutachten bestätigt die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen und schafft Transparenz und Vertrauen.
Planungssicherheit
Die detaillierte, nachvollziehbare Darstellung der Faktenlage ist eine solide Basis für fundierte, tragfähige Entscheidungen hinsichtlich Planung und Vermarktung.
Die Anforderungen richten sich nach der geplanten Vermarktung und dem Einsatz des erneuerbaren Gases und werden z. B. durch den dena Kriterienkatalog abgebildet.
Grundsätzliche Voraussetzungen für die Vermarktung erneuerbarer Gase sind unter anderem
der ausschließliche Einsatz von Biomasse
ein plausibles Mengengerüst (eingesetzte Biomassemenge ausreichend für die produzierte Biogasmenge)
die nachweisliche Einspeisung in das Erdgasnetz
die lückenlose Massenbilanzierung von der Herstellung bis zur Einspeisung
Für die Verifizierung eingespeister Mengen erneuerbarer Gase ist eine gutachterliche Bestätigung notwendig.
Vor dem Audit setzt sich der zuständige Umweltgutachter mit Ihnen in Verbindung, um die Dokumentenbereitstellung und Terminplanung zu klären.
Während des Vor-Ort-Termins besichtigt der Umweltgutachter in Begleitung einer Ansprechperson die Anlage, sichtet Unterlagen und stellt Fragen zu relevanten Anlagenteilen und Änderungen.
Zunächst wird durch den Betreiber ein Audit oder eine Charge im Register angelegt. Dieses Auditdokument kann dann an ein Prüfunternehmen übergeben werden.
Nach einer erfolgreichen Prüfung wird das Auditdokument an den Betreiber zurück übermittelt. Anschließend muss das Audit an die Registerführung weitergeleitet werden, welche dann die Grünstellung vornimmt.
Es gibt die Möglichkeit, Biomethanmengen im dena Biogasregister als Importchargen zu bestätigen. Diesen können Kriterien zugeordnet werden, welche durch einen Gutachter bestätigt werden müssen. Das Biomethan kann je nach bestätigten Kriterien im GEG, EWärmeG, TEHG oder BEHG vermarktet werden.
Der Einsatz ausländischer Biomethanmengen im EEG ist allerdings ausgeschlossen.
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