Herkunftsnachweise für Biomasseanlagen und Anlagen zur thermischen Abfallbehandlung

Welche Voraussetzungen bestehen für HkN bei Biomasse- und Abfallbehandlungsanlagen?

Anlagenbetreiber von Biomasseanlagen und Anlagen zur thermischen Abfallbehandlung (Mischfeuerungsanlagen) müssen zum Ausstellen von Herkunftsnachweisen für Strom aus erneuerbaren Energiequellen im Herkunftsnachweisregister des Umweltbundesamtes besondere Anforderungen erfüllen. Einige der Anforderungen sind durch externe Umweltgutachter zu bestätigen. Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht zum Verfahren.

Welche Anlagen fallen unter den Begriff Biomasseanlage?

Anlagen, die Biogas, Deponiegas, Klärgas, feste oder flüssige Biomasse zur Stromerzeugung einsetzen, werden in der HkRNDV mit besonderen Pflichten versehen. Auch Anlagen zur thermischen Abfallbehandlung fallen als Mischfeuerungsanlage unter die Regelungen für Biomasseanlagen.

Begutachtungspflichten für Biomasseanlagen

Biomasseanlagen müssen für die Ausstellung von Herkunftsnachweisen folgende Begutachtungspflichten erfüllen:

  • Prüfung durch Umweltgutachter bei Anlagenregistrierung (§ 22 HkRNDV)
  • Bestätigung der eingespeisten Strommengen und der Anteile erneuerbarer Energien im Herkunftsnachweisregister vor Ausstellung der Herkunftsnachweise (§ 42 HkRNDV)
  • Inaugenscheinnahme Ihrer Anlage in Abständen von höchstens 15 Monaten (§ 42 HkRNDV)

Die GUTcert und ihre Umweltgutachter verfügen über langjährige Erfahrung und begleiten Sie über den gesamten Prozess: von der ersten Begutachtung bis hin zur Ausstellung der Herkunftsnachweise. Unsere Mitarbeitenden in der Berliner Zentrale sowie unsere Umweltgutachter sind als Ansprechpersonen stets für Sie verfügbar. Durch unsere enge Zusammenarbeit mit der ITAD, unsere einheitlichen Auslegungen und erprobten Abläufe sind Sie mit der GUTcert aus der sicheren Seite.

Auch Biomasseanlagen zur thermischen Verwertung von Altholz, die demnächst aus der EEG-Förderung fallen, können hier direkt profitieren. Sprechen Sie uns an!

Wir bedanken uns bei GUTcert für die optimale Unter­stützung im Zertifizierungs­prozess sowie für die immer konstruktive und vertrauensvolle Zusammen­arbeit.

Jianis Baumgardt (MEAB – Märkische Entsorgungsanlagen-Betriebsgesellschaft mbH)

Wie läuft die Anlagenzertifizierung zum HkNR ab?

Entscheiden Sie sich für eine Zusammenarbeit mit der GUTcert, findet wie gesetzlich vorgeschrieben eine jährliche Begehung der Anlage statt. Die Anlage wird hinsichtlich der Anforderungen zur Nachweisführung im HkNR geprüft und die Resultate werden in einem Gutachten festgehalten.

Nachdem die Nachweisunterlagen der eingespeisten biogenen Strommengen umweltgutachterlich geprüft wurden, werden diese Einspeisemengen im Register bestätigt und sind ab dem Kalendermonat der Erzeugung für 12 Monate handelbar und in einem Zeitraum von 18 Monaten entwertbar.

Zertifizierungsablauf für das Herkunftsnachweisregister
Zertifizierungsablauf

Was kostet die Begutachtung zum HkNR?

Den Aufwand für eine Begutachtung kalkulieren wir individuell, abhängig von der Komplexität und dem Umfang des Entstehungsprozesses sowie der eventuell vorliegenden besonderen Gegebenheiten. Synergieeffekte zu bestehenden Zertifizierungen oder bereits extern überprüfte Daten werden ebenfalls berücksichtigt.

Haben Sie Fragen? Rufen Sie uns einfach an oder senden Sie uns eine E-Mail. Für ein unverbindliches Angebot oder weitere Fragen zu Kosten und Aufwand stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Wie funktioniert die Integration/Kombination mit anderen Standards?

Durch die Kombination artverwandter Themengebiete können sich lukrative Synergien ergeben, u. a.: