Carbon Footprints für Unternehmen oder Produkte sind ein wichtiger und akzeptierter Ansatz, um den IST-Zustand des Umweltengagements und Klimaziele im Unternehmen für Kunden und Mitarbeiter transparent zu machen.
Warum die CO2e- oder THG-Bilanz verifizieren lassen?
Eine externe Verifizierung der THG-Bilanz sichert die Berichterstattung ab, verbessert die Reputation und dient als Nachweis für die Glaubwürdigkeit Ihres Klimamanagements.
Zusätzlich erhalten Sie durch eine detaillierte Prüfung der Vollständigkeit und der Methodik, mit der Sie die Daten ermitteln, eine belastbare Basis, um Ihre tatsächlichen Treibhausgasquellen (THG-Quellen) zu identifizieren.
Prüfungen zum Carbon Footprint
Corporate Carbon Footprint
Wir verifizieren den THG-Fußabdruck von Organisationen
Mehrere international anerkannte Regelwerke bieten eine Grundlage für das Berechnen und Bilanzieren von Treibhausgasen. Mit diesen einheitlichen Standards sind Emissionsberechnungen vergleich- und vor allem verifizierbar.
Dabei führt ein Weg zu verschiedenen Zielen: Sie entscheiden, in welchem Rahmen Sie bilanzieren und anschließend geprüft werden möchten! Neben der Verifizierung Ihres Carbon Footprint nach ISO 14064-1 oder nach GHG Protocol (Corporate Standard) oder Ihres nach ISO 14067 oder dem GHG Protocol (Product Standard) erstellten Product Carbon Footprint bieten wir auch die Verifizierung von Berechnungs- und Bilanzierungstools für beide Systeme an. Die genutzte Ermittlungsmethodik und die Emissionsfaktoren unterziehen wir gern einer Belastungsprüfung auf Konformität mit den verschiedenen Anforderungen der Normen und Standards.
Die GUTcert wurde bereits 2013 als eine der ersten Prüfstellen von der Deutschen Akkreditierungsgesellschaft (DAkkS) für die Verifizierung des Corporate Carbon Footprint gemäß ISO 14064-3 akkreditiert. Seit 2024 sind wir auch für die Verifizierung des Product Carbon Footprint bei der DAkkS akkreditiert.
Eine detaillierte Beschreibung unseres Prüfverfahrens finden Sie hier.
Den Aufwand für eine Verifizierung Ihres Carbon Footprint kalkulieren wir individuell in Abhängigkeit von Unternehmensgröße und -komplexität, Anzahl der Produktionsstandorte, bzw. Komplexität des Produkts, Datenbeschaffungsaufwand und Produktportfolio.
Prüfen Sie, welche Voraussetzungen bereits bestehen, Ihr Klimareporting in ein bestehendes System, z. B. die ISO 9001, ISO 14001, ISO 50001 oder EMAS, zu integrieren: Viele der benötigten Daten wurden ggf. bereits im Rahmen eines Energiemanagementsystems erhoben. Zur Integration bspw. Ihres Energiemanagementsystems haben wir einen Leitfaden erstellt, den Sie hier abrufen können.
EU-ETS 1: Neue Benchmarks für den Zeitraum 2026-2030
Die EU-KOM hat einen Entwurf für die neuen Benchmarks im EU-ETS 1 veröffentlicht. Die Benchmarks sind wesentlicher Bestandteil für die Berechnung der kostenfreien Zuteilung.
Der Low Emission Steel Standard (LESS): jetzt auch im Portfolio der GUTcert
LESS hat das Ziel, die Dekarbonisierung in der Stahlindustrie in Europa voranzubringen. Das zertifizierte Label informiert transparent über Emissionsstärken von Stahl.
EmpCo 2026: Anforderungen verstehen und Kommunikation gesetzeskonform gestalten
Im vergangenen Monat endete die Frist zur Umsetzung der EU-Richtlinie „Empowering Consumers for the Green Transition“ (EmpCo) in nationales Recht. Ab September 2026 gelten die neuen Vorschriften vollständig für Unternehmen, die auf dem EU-Markt tätig sind.
Der CBAM ist zum 01.01.2026 in die Regelphase übergegangen. Damit ergeben sich neue Vorgaben für Einführer von CBAM-Waren. Wir bündeln im Folgenden die wichtigsten Informationen von der DEHSt und der EU-Kom.