EU ETS – EU-Emissionshandel im Bereich stationäre Anlagen

Was ist der Europäische Emissionshandel?

Der Emissionshandel in Europa wurde in Folge des internationalen Klimaschutzabkommens von Kyoto eingeführt. Er ist wichtiger Bestandteil der europäischen Umweltpolitik zum Erreichen der festgelegten CO2-Reduktionziele nach dem 2015 getroffenen Abkommen der UN-Klimakonferenz in Paris.

Alle Unternehmen, die verpflichtet sind am Emissionshandel teilzunehmen, müssen für jede emittierte Tonne CO2 eine Emissionsberechtigung (auch CO2-Zertifikat genannt) abgeben. Einem Teil der Unternehmen, z.B. der energieintensiven Industrie, wird eine begrenzte Anzahl an Emissionsberechtigungen kostenlos zur Verfügung gestellt. Die restlichen Berechtigungen müssen bei Auktionen ersteigert oder anderen Unternehmen abgekauft werden, die zu viele Berechtigungen besitzen.

Mit dem Europäischen Emissionshandel werden etwa 40 Prozent der gesamten Treibhausgasemissionen der Europäischen Union (EU) erfasst. Rund 11.000 stationäre Anlagen wie Kraftwerke, Raffinerien und Stahlwerke sind eingebunden.

Wen betrifft der Europäische Emissionshandel?

Anlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von über 20 MW und energieintensive Industrieanlagen wie z.B. die Stahlindustrie unterliegen dem Europäischen Emissionshandel. Außerdem unterliegen Anlagen dem Emissionshandel, wenn sie Lachgas (N2O, z.B. bei der Salpetersäureherstellung) oder perfluorierte Kohlenwasserstoffe (PFC, z.B. bei der Aluminiumherstellung) emittieren. Eine detaillierte Auflistung aller vom Emissionshandel Betroffenen finden Sie auf der Internetseite der DEHSt.

Emissionshandelspflichtig sind grundsätzlich alle Anlagen, die Emissionen aus den in Anhang 1 Teil 2 des TEHG aufgeführten Tätigkeiten erzeugen. Die in Anhang 1 Teil 2 des TEHG aufgeführten Tätigkeiten sind die Umsetzung des Anhangs I der geänderten EU-Emissionshandelsrichtlinie (Richtlinie 2018/410/EU2 – EHRL).

Welche Voraussetzungen / Anforderungen gibt es für den EU-Emissionshandel?

Grundlage der Emissionsberichterstattung ist weiterhin die Richtlinie 2003/87/EG mit Änderungen durch die Richtlinie (EU) 2018/410. Das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) ist die nationale Umsetzung der EU-Richtlinie. Das Überwachen von Emissionen und die betreffende Berichtserstattung unterliegen einer EU-weiten Monitoringverordnung (EU) 2018/2066. Sie ist Bestandteil des Harmonisierungsprozesses der europäischen Regelungen, neben der Verifizierungsverordnung (EU) 2018/2067, die die zusätzlichen Bedingungen für die Akkreditierung und Überwachung der Prüfstelle regelt.

Wie läuft die Emissionsberichterstattung ab?

Die jährlich bestimmten CO2-Emissionen und Zuteilungsdaten werden über das Formular-Managementsystem (FMS) der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) in einem Emissions- oder Zuteilungsdatenbericht festgehalten. Dieser wird durch eine von der nationalen Akkreditierungsstelle (Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH - DAkkS) gemäß EU-Verordnung 765/2008 zugelassenen Prüfstelle auf hinreichende Sicherheit, Konformität und Plausibilität geprüft und verifiziert. Der Emissionsbericht ist abschließend jeweils bis zum 31.03. bei der zuständigen Behörde einzureichen.

Generelle Informationen zum Emissionshandel finden Sie auf der Webseite der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt).

  • Die 4. Handelsperiode für das Europäische Treibhausgas-Emissionshandelssystem (EU-ETS) beginnt am 1. Januar 2021 und wird bis einschließlich 2030 andauern.
  • Wichtige Neuerung in der 4. Handelsperiode ist die jetzt geforderte zusätzliche Verifizierung der Angaben im Zuteilungsdatenbericht (ehemals Mitteilung zum Betrieb), da diese die Grundlage für das dynamische Anpassen der kostenlosen Zuteilung bilden.

Ihre Partnerschaft mit der GUTcert

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Verifizierung von Zuteilungsanträgen, Kapazitätserweiterungen und Emissionsberichten

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Unabhängige, fachgerechte, fristgerechte Verifizierung von Emissionen und Tonnenkilometerdaten

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Überprüfen der Übereinstimmung der Überwachungs- und Berichterstattungsmethodik (Überwachungsplan) mit der Monitoringverordnung

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Konkrete Empfehlungen und Hinweise zu Emissionsdatenmanagementsystem, Qualitätssicherung und -kontrolle

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  • Information: Regelmäßige Informationen zu aktuellen Entwicklungen und Änderungen im Emissionshandel durch unseren Newsletter und verschiedene Veranstaltungen der GUTcert Akademie.

Was kostet eine Verifizierung nach EU-ETS

Den Aufwand für die Verifizierung kalkulieren wir individuell, abhängig von der Komplexität Ihrer Anlagen unter Berücksichtigung Ihrer jährlichen CO2-Emissionen (Anlagenkategorie), der Anzahl an zu überwachenden Emissionsquellen und Ihrem Verfahren zur Datenerhebung und -verwaltung. Um uns die nötigen Daten mitzuteilen, rufen Sie uns einfach an oder füllen Sie unser Online-Angebotsformular aus.