Referentenentwurf zur Neuregelung des Spitzenausgleichs verabschiedet

Auf dem Deutschen Energiesteuertag am 25. November 2011 in Berlin gab das Bundesfinanzministerium erstmals die Eckpunkte zur Nachfolgeregelung des sogenannten Spitzenausgleichs (§ 55 EnergieStG, § 10 Strom StG) bekannt. Dieser soll an ein zertifiziertes Energiemanagementsystem (EnMS) nach ISO 50001 und einer jährlichen Energieeinsparung geknüpft werden. Die Einführung dieser neuen Regelung sieht zwei Etappen vor. Zunächst müssen in den Jahren 2013 und 2014 zertifizierte EnMS nach ISO 50001 der berechtigten Unternehmen vorliegen. Konkret soll in 2013 solch ein EnMS eingeführt und bis spätestens Ende 2014 zertifiziert sein. Bestehende Zertifikate sollen anerkannt werden. Für kleine Unternehmen wird derzeit noch an einer alternativen gleichwertigen Einbindung gearbeitet, da befürchtet wird, dass die Kosten für eine Zertifizierung unverhältnismäßig teuer werden könnten.

Ab 2015 soll zusätzlich ein Nachweis einer jährlichen Energieeinsparung erbracht werden. Das jährliche Einsparziel von mind. 0,9 % des Energieverbrauchs und mind. 1,2 % des Stromverbrauchs im Vergleich zum Vorjahr soll durch technische Verfahren erreicht und nachgewiesen werden. Wie ein derartiger Nachweis erfolgen soll, wird noch erarbeitet und in späteren Verordnungen konkretisiert. Bei Energieeinsparungen des Unternehmens, die über das geforderte Mindestmaß hinausgehen, soll eine Anrechnung für die kommenden Jahre erfolgen.

Mitte/ Ende Dezember 2011 soll der abgestimmte Gesetzesentwurf den Verbänden zugeleitet werden, die dann bis Mitte Januar 2012 die Gelegenheit zur Stellungnahme haben. Die Kabinettssitzung ist für den 15. Februar 2012 geplant, um über den Entwurf zu entscheiden, so dass das Gesetzgebungsverfahren noch vor der Sommerpause abgeschlossen werden kann. Bevor die neuen Regelungen dann ab den 01.01.2013 in Kraft treten können, müssen sie jedoch noch notifiziert und durch die Europäische Kommission beihilferechtlich genehmigt werden.

Für die Unterstützung bei der Einführung eines EnMS nach ISO 50001 bietet die  die Ausbildung zum(r) zertifizierten Energieauditor(in)/ Energiemanager(in), ein eintägiges Einführungsseminar eines EnMS nach ISO 50001 sowie den „GUTcert-Energieleitfaden zur effizienten Einführung eines EnMS“ an. Weiterhin befindet sich die GUTcert derzeit im Akkreditierungsverfahren nach DIN EN ISO 50001 durch die DAkkS und erwartet die Akkreditierung bis spätestens Januar 2012. So dass wir, wie bereits bei der Akkreditierung nach DIN EN 16001, zu den ersten akkreditierten Zertifizierungsstellen gehören werden.

Falls Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben, können Sie gerne Ihre Ansprechpartnerin Frau Doreen Gnebner (Tel. 030/53 60 62 54 oder E-Mail: doreen.gnebner(at)gut-cert.de) kontaktieren.

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