Biodieseleinsatz als Zünd- und Stützfeuerung bonifähig

Das Landesgericht Halle hat einer Klage eines Biogasanlagenbetreibers zugestimmt, dessen Stromerzeugung nicht in vollem Umfang mit dem NawaRo- und Güllebonus vom Netzbetreiber vergütet worden ist

Der Stromanteil, der während einer technisch notwendigen Fahrweise mit Biodiesel produziert wurde, erhielt lediglich die Grundvergütung. Daraufhin legte der Anlagenbetreiber Klage ein. Das Gericht stellte in seinem Urteil klar, dass es sich bei Biodiesel ebenfalls um Biomasse handelt, dieser somit auch als nachwachsender Rohstoff anzusehen ist und folglich die volle Vergütung gezahlt werden muss.

Diese Entscheidung betrifft alle Anlagen, die zwischen dem 1. Januar 2009 und 31. Dezember 2011 in Betrieb gegangen sind. Anlagenbetreiber können rückwirkend Vergütungsansprüche geltend machen.

Die Rechtsanwaltsgesellschaft Maslaton wies darauf hin, dass Nachforderungsansprüche für das Jahr 2011 bereits am 31. Dezember 2014 auslaufen. Betroffene Anlagenbetreiber sollten diese also schnellstmöglich beantragen.

Quelle: EUWID – Neue Energien, Ausgabe 50.2014 vom 10.12.2014

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