Emissionsberichterstattung 2015 – Pflichterfüllung und Sonderfälle

Resümee zur Abgabe der Emissionsberichte 2015 zum 31.03.2016 für Anlagen- und Luftfahrzeugbetreiber

In diesem Jahr wurden etwa 42 Mio. t CO2 erfolgreich durch die GUTcert überprüft und im europäischen Unionsregister (sog. „VET-Eintrag“) bestätigt. Durch die intensive Vorbereitung und die sehr konstruktive und effiziente Zusammenarbeit mit unseren Kunden konnten wir bereits vor den Osterferien nahezu alle Emissionsberichte fertigstellen. Nach einer kurzen Atempause über die Feiertage nutzten wir die verbleibende Zeit, um alle wesentlichen Eintragungen und Angaben nochmals ausgiebig zu überprüfen und abzusichern.
 
Vor allem in der diesjährigen Emissionsberichterstattung der Anlagenbetreiber zeigte sich eine gewisse Routine beim Aufstellen der Berichtsdaten und im Umgang mit den Überwachungsplänen – Besonderheiten im Betriebsjahr wurden überwiegend bewertet und Änderungen der Überwachungs-systematik waren in die Überwachungspläne eingearbeitet. Im Gegensatz zu den Vorjahren konnte so überwiegend auf Grundlage von genehmigten Überwachungsplänen verifiziert werden.  

Ungeachtet dessen wurden im Rahmen der Verifizierungen auch viele Auslegungsfragen diskutiert und auf fachlicher Ebene umfassend bewertet.  So wurde z.B. die konkrete Vorgehensweise zum Ermitteln der Unsicherheit bei der Bestimmung der Lagerdichte thematisiert oder auch die Unsicherheitsbewertung von Messinstrumente in untypischen Betriebszuständen außerhalb des Konfidenzintervalls.

Besonderer Fokus lag in diesem Berichtsjahr auf der Qualitätssicherung und Nachweisführung von kontinuierlichen Emissionsmesssystemen (KEMS) in der chemischen Industrie, da die Wartungen und Kalibrierungen meist durch externe Stellen erfolgen und damit nur schwer nachvollzogen werden konnte, wie Ersatzwerte gebildet und parametriert wurden. Die Komplexität einiger Fragestellungen resultierte vor allem aus der Interpretation der nationaler Auslegungen der europäischen Regelungen der Monitoringverordnung (EU MVO 601/2012) und der Frage, welche Unterlagen und Tätigkeiten zur Nachweisführung notwendig sind.

Der Emissionshandel wird nie langweilig: Jedes Jahr bietet er viele Anregungen und erweiterte Diskussionsfragen, ganz im Sinne der stetigen Verbesserung nach Art. 69 EU MVO.

Um diese Fragestellungen in den richtigen Kontext zu setzen, wird die GUTcert ihre branchenüber-greifenden Erfahrungen mit Ihnen teilen und im kommenden Erfahrungsaustausch am 16.11.2016 mit den verschiedenen Akteuren des Emissionshandels bewerten und diskutieren. Mehr Informationen zum Erfahrungsaustausch finden Sie in unserer Akademie.

Für Rückfragen steht Ihnen gerne Herr David Kroll zur Verfügung, Tel.: +49 30 2332021- 63, E-Mail: david.kroll@gut-cert.de

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