Europäische Kommission zum Paris-Abkommen

Am 20. Juli 2016 legte die Kommission ihr Maßnahmenpaket zur Energie-und Klimapolitik bis 2030 vor

Grundlage war die Einigung der Mitgliedstaaten auf eine Senkung  der Treibhausgasemissionen von mindestens 40 Prozent gegenüber dem Niveau von 1990. In ihrem Maßnahmenpaket formuliert die Kommission nun Vorschläge, die verbindliche nationale Jahresziele für die Reduktion von Treibhausgasen in den Sektoren Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft, Abfälle, Landnutzung und Forstwirtschaft enthalten.

Darüber hinaus legt die Kommission eine Strategie für einen klimafreundlicheren Verkehrssektor fest. Inhalt sind EU-weite Maßnahmen zur Entwicklung und Förderung emissionsarmer und emissionsfreier Mobilität sowie alternativer Kraftstoffe.
Die konkreten Vorschläge aus dem Maßnahmenpaket umfassen u.a.

  • neue Regeln, um Landwirte beim Entwickeln klimafreundlicher Landwirtschaft zu unterstützen und Synergien zwischen Produktivität, Belastbarkeit und  Emissionsreduzierungen zu nutzen. So soll z.B. das deutlichere Kennzeichnen der Klimavorteile von Holzprodukten einen besseren Rahmen für mehr klimafreundliche Landnutzung schaffen.
  • Einsatz digitaler Technologie zur Erhöhung der Effizienz des Transportsystems, intelligente Preisgestaltung, weiteres Fördern der Umstellung auf emissionsärmere Verkehrsträger und Abbau von Hindernissen für die Elektrifizierung des Verkehrs.
  • Beschleunigen der Einführung emissionsarmer Energieträger wie fortschrittliche Biokraftstoffe, Strom aus erneuerbaren Energien und erneuerbare synthetische Kraftstoffe.
  • Weiterentwickeln der bereits bestehenden Mechanismen und Fonds der Energie-und Klimapolitik. Für die Umsetzung stehen 70 Milliarden Euro für den Investitionsfonds des europäischen Transportwesens und 39 Mrd. Euro für die Unterstützung und Entwicklung hin zur emissionsarmen Mobilität zur Verfügung. Das Forschungsprogramm Horizon2020 soll ergänzend mit 6,4 Milliarden Euro für kohlenstoffarme Mobilitätsprojekte gefördert werden.

Weitere Informationen finden Sie im GUTcert Newsletter vom 12.06.2015 und auf der Seite der Europäischen Kommission.

Inhaltliche Fragen oder Hinweise zu diesem Thema richten Sie bitte an Herrn Maik Kadraba Tel. +49 30 2332021-64

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