Nachhaltigkeits-Reporting zwischen Pflicht und Kür

Ab dem 1. Januar 2017 greift die CSR-Berichtspflicht – was bedeutet das für Unternehmen?

Grundlage der CSR-Berichtspflicht ist die euro¬päische Richtlinie zur nicht-finanziellen Berichterstattung, die bis Dezember 2016 in deutsches Recht umgesetzt werden muss. Demnach sind kapitalmarktorientierte Unternehmen mit einer Bilanzsumme von über 20 Millionen Euro oder einem Umsatz von mehr als 40 Millionen Euro und mindestens 500 Mitarbeitern direkt zur Berichterstattung verpflichtet. Über diese CSR-Berichtspflicht hatten wir bereits informiert.

Unternehmen, die ihre nicht-finanziellen Informationen bereits veröffentlichen und sich dabei an den Indikatoren des Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) oder den Guidelines der Global Reporting Initiative (GRI) orientieren, müssen in der CSR-Berichtspflicht keine große Hürde fürchten. Doch auch hier steht eine Änderung an: Im kommenden Jahr sollen die Guidelines der GRI in Standards der Berichterstattung umgewandelt werden.

Ob Sie neu in das Thema starten oder ein vorhandenes System weiterentwickeln wollen, immer tauchen die gleichen Fragezeichen auf: Welche Daten sollen wir wie oft und wie präzise erfassen? Wer übernimmt dafür die Verantwortung? Wie etablieren und optimieren wir die Erhebungsprozesse? Und welche technischen Hilfsmittel bieten sich dafür an?
Diese und viele weitere Themen werden wir an unserem Informationstag in der GUTcert Akademie am 14.10.16 in Berlin praxisnah behandeln.

Inhaltliche Fragen oder Hinweise zu diesem Thema richten Sie bitte an Frau Susanne Moosmann, Tel. +49 30 2332021-82, susanne.moosmann@gut-cert.de

Informationen zum Seminar und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie auf den Seiten der Akademie.

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