Umsetzung des EDL-G: Konzernstrukturen im Fokus des BAFA

Das BAFA prüft vermehrt auch Subfirmierungen in Konzernstrukturen, die ebenfalls Bestandteil der Zertifizierung sein müssen

Bei der Umsetzung des Energiedienstleistungsgesetzes ist auf die wirtschaftliche Verflechtung mit anderen Unternehmen oder Unternehmensteilen zu achten. Gerade bei größeren Konzernstrukturen prüft das BAFA auch Unterfirmierungen, die ebenfalls Bestandteil der Zertifizierung sein müssen, auch wenn diese kein eigenes Personal oder Energieverbrauch haben.

Betroffene Unternehmen sollten auf jeden Fall ihre Firmenstruktur überprüfen und mit ihrem Zertifizierer Rücksprache dazu halten, wie Unterfirmierungen bzw. verbundene oder Partnerunternehmen in die bestehende Zertifizierung integriert werden können.

Fragen zum Thema beantwortet Ihnen gerne Herr Philip Kuhlmann, Tel.: +49 30 2332021-88.

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