Upstream-Emissionsminderungs-Verordnung (UERV)
Quotenverpflichtete können ihre Treibhausgasminderungsqoute ab 2020 mit bis zu 1,2% durch Zertifikate von UERV Projekten abdecken
Seit dem 20.06.18 ist die GUTcert als Validierungs- und Verifizierungsstelle durch die DEHSt für Projekte nach Upstream-Emissionsminderungs-Verordnung (UERV) zugelassen.
Die UERV ist Teil der Nationalen Umsetzung der EU-Richtlinie 2015/652 über die Berechnungsverfahren und Berichterstattungspflichten der Qualität von Otto- und Dieselkraftstoffen. Unternehmen, die in Deutschland Flüssigkraftstoffe in Verkehr bringen und einer Treibhausgasminderungsquote unterliegen, können diese ab dem Verpflichtungsjahr 2020 mit bis zu 1,2 Prozent mit Zertifikaten von Upstream-Emissionsreduktionen (UER) erfüllen. Grundlage für die Berechnung der Emissionseinsparungen bildet die ISO 14064. Ähnlich wie beim CDM (Clean Development Mechanism) können UER durch Projekte generiert werden, die zu Treibhausgasminderungen in der Liefer- Bzw. Produktionskette vor der Raffinerie für Otto- und Dieselkraftstoffe führen.
Typische Projekte für Upstream-Emissionsreduktionen sind:
- Abfackeln von Begleitgasen bei der Förderung von Erdöl
- Energieeffizienzprojekte bei der Förderung von Erdöl
- Einsatz erneuerbarer Energien bei der Förderung von Erdöl
- Verkehrsverlagerung für den Transport von Rohöl (z.B. LKW zu Rohr)
- Effizienzsteigerungen in der internationalen Rohölschifffahrt
Ablauf der Prüfungen
In der Planungsphase stellt der Projektträger beim Umweltbundesamt (UBA) einen Antrag auf Zustimmung zu der Projekttätigkeit. Die Projekttätigkeit beinhaltet die Entwicklung und Durchführung eines Projekts zur Minderung von Upstream-Emissionen. Der Projektträger muss dem UBA diverse Unterlagen vorlegen, diese werden im Rahmen der Validierung auf Vollständigkeit geprüft und innerhalb von zwei Monaten wird die Zustimmung durch das UBA erteilt. Nach Zustimmung durch das Umweltbundesamt und Durchführung und Überwachung des Projekts erfolgt abschließend eine Verifizierung der realisierten UER. Als Verifizierungsstelle prüft die GUTcert, ob der Projektträger die UER zutreffend ermittelt hat. Der Verifizierungsbericht wird dem Projektträger und dem UBA vorgelegt. Bei einer erfolgreichen Verifizierung stellt das Umweltbundesamt auf Antrag abschließend UER-Nachweise aus.
GUTcert als Validierungs- und Verifizierungsstelle
Die GUTcert ist als Validierungs- und Verifizierungsstelle nach § 33 Absatz 1 UERV vom Umweltbundesamt registriert. Wir sind eine der führenden europäischen Prüfstellen im Emissionshandel und mit einer vollumfänglichen Branchenzulassung bei der DAkkS registriert. Mit langjährigen Erfahrungen verifizieren wir u.a. Emissionsberichte aller Branchen mit stationären Anlagen, im Luftverkehr und auch im MRV-System (Measuring, Reporting and Verification) der Schifffahrt. Die GUTcert ist zudem akkreditierter Zertifizierer nach ISCC EU und REDcert EU zur Einhaltung der Nachhaltigkeitsanforderungen bei der Herstellung von Biokraftstoffen nach EU Richtlinie 2009/28/EG.
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Gern erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot für ihr Projekt oder beantworten Ihre offenen Fragen. Als Tochter der AFNOR Group bieten wir unsere Leistungen weltweit an.
Bei Interesse oder weiteren Fragen wenden sie sich bitte an: Fabian Kollmeier, Tel.: +49 30 2332021-65