Getrenntsammlungsquote nach Gewerbeabfallverordnung – Frist bis 31.03.2019

GUTcert Sachverständige prüfen und bestätigen Nachweise zur 90%-Getrenntsammlungsquote

Denken Sie an die neuen Anforderungen der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV): Erstellen Sie zeitnah die Dokumentation der Getrennthaltung bzw. der technischen oder wirtschaftlichen Unzumutbarkeit und erbringen Sie die Nachweise zur Zuführung der nicht getrennten Fraktionen in eine Vorbehandlungsanlage.

Werden 90 Masseprozent Ihres gewerblichen Siedlungsabfalls getrennt erfasst und entsorgt, können Sie noch bis zum 31.03.2019 die Quote durch einen unserer Sachverständigen bestätigen lassen und damit die Pflicht zur Vorbehandlung der nicht getrennt erfassten Fraktionen umgehen.

Fragen zum Thema beantwortet Ihnen gerne Herr Markus Altenburg.

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