Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur jetzt verpflichtend online
Seit dem 31. Januar 2019 ist das Register der Bundesnetzagentur für den deutschen Strom- und Gasmarkt online – denken Sie daran sich zu registrieren!
Marktteilnehmer und Anlagenbetreiber, Netzbetreiber und Energielieferant sind seit Ende Januar verpflichtet, sich in das Marktstammdatenregister (MaStR) der BNetzA einzutragen. Es dient als Informationsquelle, die den gesamten Energiemarkt abbilden soll. Das Internetportal soll die Transparenz der Netze erhöhen und sie Markakteuren und Behörden zugänglich machen. Einzutragen sind Informationen und Daten zu Ihren einzelnen Erzeugungs- und Verbrauchsanlagen.
Mit diesem MaStR werden die ehemals verwendeten Anlagenregister und das Photovoltaik-Meldeportal abgelöst. Jeder Marktteilnehmer erhält eine Marktstammdatennummer, unter der die Stammdaten sämtlicher Erzeugungsanlagen erfasst sind. Dazu gehören die technischen Daten der Anlage, sowie Standort, Namen und Adressen. Ziel dabei ist es, möglichst viele Anlagendaten grundsätzlich öffentlich einsehbar zu machen. Personenbezogene oder als vertraulich eingestufte Daten sind davon ausgeschlossen.
Wer ist davon betroffen?
Akteure des Strom- und Gasmarktes sind verpflichtet, sich selbst und ihre Anlagen zu registrieren. Dazu gehören alle Betreiber von EEG- und KWK-Anlagen sowie ortsfester Einheiten, die Strom oder Gas erzeugen. Dies können zum Beispiel Betreiber von BHKWs, PV-Anlagen oder privaten Stromspeichern sein. Registrieren müssen sich auch Bilanzkreisverantwortliche, Messstellenbetreiber, Netzbetreiber, Stromlieferanten, Transportkunden, Betreiber von Kraftwerken, Solaranlagen, Windenergieanlagen und organisierten Marktplätzen. Eigentümer von Bestandsanalagen sind verpflichtet, ihre Daten neu anzulegen.
Welche Meldefristen sind zu beachten?
Für Bestandsanlagen, die bereits vor Inkrafttreten des MaStR in Betrieb gegangen sind, gilt eine Frist von zwei Jahren bis zum 31.01.2021. Neuanlagen sind innerhalb eines Monats zu registrieren.
Diese Thematik sollte sich auch im Energiemanagementsystem nach ISO 50001 wiederfinden, zum Beispiel im Rechtskataster: Wie die Meldefristen der vielzähligen energierelevanten Anforderungen/Pflichten zu managen sind, um in diesem Bereich in Compliance zu bleiben (vgl. ISO 50001:2018).
Fragen oder Hinweise zum Energiemanagement richten Sie bitte an Herrn Nico Behrendt.
Fragen zu EEG-Gutachten richten Sie gerne an Herrn Thomas Gebhardt.