Bundesrat bezieht Stellung zum Entwurf des EDL-G
Kurz vor der zweiten „Energieauditwelle“ veröffentlicht der Bundesrat am 12. April einen endgültigen Beschluss zum Entwurf des EDL-G
Neu aufgenommen wird die Überprüfung der Freistellungsgrenze in Höhe von 400.000 Kilowattstunden nach vier Jahren, mit der Möglichkeit diese Bagatellgrenze zu differenzieren und anzupassen.
Hinzukommt, dass Unternehmen, die nach dem Stichtag 5. Dezember 2015 den Status des Nicht-KMU erhielten, in den Anwendungsbereich des Gesetzesentwurfs fallen und somit der Energieauditpflicht unterliegen.
Im Beschluss wird angeregt, die DIN-Normen (50001) kostenlos zur Verfügung zu stellen:
"Wie in vielen energierechtlichen Gesetzen wird auch im Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen auf Publikationen des DIN verwiesen. Diese sind in der Regel nicht frei verfügbar. Anwender des Gesetzes sind daher gezwungen, die entsprechenden Publikationen inklusive der darin in Bezug genommenen weiteren DIN-Publikationen käuflich zu erwerben. Dies bedeutet für die betroffenen Unternehmen einen zusätzlichen Aufwand und entspricht nicht den Anforderungen an die Öffentlichkeit gesetzlicher Regelungen." (Beschluss des Bundesrates, 12.04.2019)
Die Empfehlungen der Ausschüsse, die Kapitalwertmethode durch Lebenszykluskostenanalysen zu ersetzen werden im Beschluss des Bundesrates nicht mehr erwähnt, ebenso die 3-Jahres-Umsetzungspflichten von Maßnahmen.
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