DBFZ erstmalig beim GUTcert Exzellenznetzwerk EEG 2019
Vorstellung DBFZ-Studie ‚Biogas 2030‘ zu Zukunftsperspektiven für Biogasanlagen, neue Vermarktungsstrategie Grünes Gas Label und mehr Automatisierung durch erweitertes Betriebstagebuch
Die Veranstaltungsteilnehmer des diesjährigen Erfahrungsaustauschs waren sich darüber einig, dass das Ausschreibungsdesign des EEG 2017 grundlegend überarbeitungswürdig ist und noch viele Betreiberwünsche offen sind. Dass es jedoch auch kein ‚Rundrum-Sorglos-Paket‘ geben wird, mit dem alle zufrieden sind, ist ebenfalls klar.
Gemeinsames Ziel ist der wirtschaftliche Weiterbetrieb des Großteils bestehender Biogasanlagen für eine zuverlässige Strom- und Wärmeversorgung aus regenerativen Quellen. Das ist wichtig, um für den geplanten Kohleausstieg 2038 gewappnet zu sein - besonders vor dem Hintergrund, dass bis 2035 fast alle EEG geförderten Anlagen aus dem 20-jährigen Förderzeitraum ausgeschieden sind.
Ausschöpfung des Flexdeckels und Beginn der Übergangsfrist ungewiss
Im Vortrag des Biogas Fachverbands (Herr Baumstark) wurde lt. einer Mitgliederbefragung deutlich, dass besonders die kurze Restlaufzeit der EEG-Förderung die Flexibilisierung stark beeinträchtigt. Durch die Einführung des Marktstammdatenregisters besteht zusätzliche Unsicherheit: Ist der Flexdeckel eventuell bereits ausgeschöpft und wann beginnt die 16-monatige Übergangsfrist für eine Flexibilisierung? Auch stellt sich die Frage, ob zur Inanspruchnahme der Flexibilitätsprämie eine Meldung bei der BNetzA innerhalb der Übergangsfrist ausreichend ist oder die Inbetriebnahme der Anlage bereits erfolgt sein muss (Empfehlung des Fachverbands). Um die Flexibilisierung als wichtigen Eckpfeiler der Energiewende weiterzuentwickeln und Betreiber zu ermutigen ‚nachzuflexen‘, wurde die Ergänzung der Flexprämie um das Modul ‚Opti-Flex‘ (Vergütungskonzentration auf wenige Jahre) vorgeschlagen.
Ermittlung der KWK-Strommenge, Lapf-Bonus und Marktstammdatenregister
Ausgehend vom Votum 2018/11 der Clearingstelle EEG | KWKG (vertreten durch Frau Richter), bleibt zu prüfen, ob der vereinfachte Nachweis der Stromkennzahl durch die Herstellerunterlagen ausreichend ist, um die KWK-Strommenge für flexibel betriebene Anlagen zu ermitteln. Da in Herstellerunterlagen kontinuierliche und keine wechselnden Lastzustände zur Ausweisung der Stromkennzahl zugrunde gelegt werden, könnte hier ein Nachweis gemäß AGFW Arbeitsblatt FW 308 notwendig werden. Erstaunlich ist, dass in dem Votum 2018/15 erneut die bereits geklärt geglaubte Frage zum Lapf-Bonus wieder aufgegriffen wurde. Nun steht fest: Zwischenfrüchte und Untersaaten stellen zwar gute fachliche Praxis dar, sind aber nicht als Landschaftspflegematerial zu bewerten. Mit Vergütungsverringerungen bei einer fehlenden Anlagenregistrierung und zu später Jahresmeldung (Einsatzstoff-Tagebuch) beschäftigt sich das Votum 2018/36
Systemveränderungen durch Brechen bestehender Regeln
In gewohnt humorvoller Art ging Herr Dr. Maslaton auf verschiedene Aspekte des Energiesammelgesetzes, das Ausschreibungssystem, das Thema Messen und Schätzen und das kürzlich veröffentlichte EuGH-Urteil zur EEG-Umlage (keine staatliche Beihilfe) ein. Er lobte das Engagement der Schülerdemonstrationen für Klimaschutz und stellte in diesem Zusammenhang die Behauptung auf, dass nur das bewusste Brechen bestehender Regeln eine wirkliche Systemveränderung herbeiführen könne. Die Bioenergiebranche sei viel zu umgänglich geworden und gebe sich schnell mit kleineren Erfolgen zufrieden.
Saisonrückblick dena Biogasregister und Vorstellung Grünes Gas-Label
Trotz geringem Zubau ist die Produktionsmenge durch verbesserte Auslastung gestiegen und Hochrechnungen ergeben voraussichtlich mehr als 10 TWh Einspeisevolumen in 2018, so Herr Völler vom dena Biogasregister (Deutsche Energieagentur). Durch die Erneuerbare Energien Richtlinie (RED II) nimmt das Interesse am internationalen Biomethanhandel und dem Biomethaneinsatz in emissionshandelspflichtigen Anlagen zu. Eine weitere Perspektive eröffnet auch dessen Einsatz in innovativen KWK-Anlagen und das GEG (Gebäudeenergiegesetz) – die Biomethanbranche ist daher recht optimistisch.
Christian Knops (Grüner Strom-Label) präsentierte das Grüne Gas-Label, das als einziges Label die gesamte Produktionskette betrachtet und Transparenz als wichtigstes Kriterium bei der Zertifizierung hochhält. Labelnehmer sind hauptsächlich Energieversorger, die auf verstärktes Interesse bei den Endkunden reagieren.
Die anwesenden Biomethanhändler waren hier etwas skeptisch, da es sich bei den zertifizierten Produkten nicht nur um reine Biogasprodukte, sondern auch um Beimischprodukte (mind. 10% grünes Gas) handelt.
Vorstellung Wave-Box, Betriebstagebuch der ganz besonderen Art und Betreibererfahrungen
Zum Thema Weiterentwicklung und kontinuierlicher Verbesserung an Biogasanlagen wurden verschiedene Bereiche angesprochen:
Herr Rossow (PRE Energy Power Recycling Energieservice GmbH) stellte hierzu die Wave-Box vor: ein auf Ultraschall basierendes System für den Aufschluss von Biomasse. Es liefert deutlich höhere Methanerträge und reduziert Rührzeiten, Wartung und Verschleiß.
Viel Mehrwert hinsichtlich Monitoring und Controlling von Biogasanlagen verspricht das Excel-Betriebstagebuch (BTB) der Regpower GmbH, das viel mehr kann, als nur Substratmengen aufzunehmen. Herr Herb erläuterte, dass mit dem BTB eine ständige, automatisierte Überwachung des Gülle-Bonus (mit Alarmfunktion), des Maisdeckels, der Verweilzeit und des Methanschlupfes möglich ist. Zudem werden Substratbestand an der Anlage und Substratreichweite einschließlich Substratkosten ermittelt. Zukünftig ist auch die Integration der Stoffstrombilanz gemäß DüngeV geplant.
Als engagierter Betreiber, der technische Wartungen selbst in die Hand nimmt um Zeit und Geld zu sparen, ging Herr Weiss (Green Gas Trade GmbH) auf Problematiken der BHKW-Technik ein. Er veranschaulichte sehr einprägsam Anregungen und Möglichkeiten zum Wechsel von Zylinderköpfen, Zündkerzen, Motoröl etc.
Für Anforderungen der AwSV unbedingt technische Regelwerke beachten
Herr Schicker (Best Berlin GmbH) fasste wichtige Aspekte der AwSV zusammen und wies darauf hin, dass die in 2017 durchgesetzte bundesweit vereinheitlichte Regelung durch die aktuelle Ausarbeitung von landesspezifischen Verwaltungsvorschriften gefährdet ist. Der Zuwachs an Detailregelungen macht die gewonnene Regelungsklarheit wieder zunichte, weswegen empfohlen wird, neben der Verordnung unbedingt die einschlägigen technischen Regelwerke zurate zu ziehen. Zudem wurde auch noch einmal auf die Fachbetriebspflicht für Biogasanlagen bzw. für Firmen, die an Biogasanlagen Arbeiten durchführen eingegangen.
Vorstellung der DBFZ-Studie Biogas 2030
Verschiedene Lösungsoptionen für einen Biogasanlagenbetrieb nach EEG-Förderende stellte Herr Kornatz (Deutsches Biomasse Forschungszentrum) mit der Studie ‚Biogas 2030‘ vor. Darin wurden drei Modelle betrachtet:
- das Umstellen von der Vor-Ort-Verstromung auf die Biomethanbereitstellung
- die Anlagenflexibilisierung
- das Anpassen des Substrateinsatzes
Die Biogasaufbereitung bietet zwar neben dem Einspeisen in das Erdgasnetz noch die Möglichkeit der Kraftstoffbereitstellung, ist jedoch in vielen Fällen zu kostenintensiv. Auch die Erzeugung von Kunststoff und Basischemikalien wäre eine denkbare Maßnahme, hier fehlen aber noch wirtschaftliche Produktionsmodelle.
Am meisten diskutiert wurde die Empfehlung der Studie hinsichtlich der Einsatzreduktion nachwachsender Rohstoffe in Kombination mit einer Fokussierung auf Reststoffe und hohe Gülleanteile. Zwar würde dieses Vorgehen Teller-Tank-Diskurse abmildern, aber die Branche sieht das Reduzieren des NawaRo-Einsatzes eher nachteilig (z.B. aufgrund schlechterer Gasbildungsquote, Absatzverlust für Landwirte, inhomogene Substratqualität bei Bioabfall).
Zweiter Anlauf Biogas Praxistag
Leidenschaftliche Diskussionen und persönliche Gespräche im kleinen Teilnehmerkreis zu speziellen fachlichen Themen sind das Markenzeichen des Exzellenznetzwerks EEG – wir danken unseren Referenten und Teilnehmern für diese gelungene Veranstaltung.
Am 8. November 2019 ist ein weiterer EEG Erfahrungsaustausch bei unserem Kunden DREWAG in Dresden geplant. Hier stehen besonders praxisbezogene Themen im Vordergrund und ein Besuch der werkseigenen Biogasanlage.
Bei einer Anmeldung bis zum 19.07.2019 erhalten Sie 50€ Early Bird Rabatt, der übrigens auch mit dem Bestandskundenrabatt kombinierbar ist! Weitere Informationen und das Programm zur Veranstaltung finden Sie auf unserer Internetseite.
Haben Sie Fragen oder Hinweise zum Thema Bioenergie? Sprechen Sie gerne mit Frau Saskia Wollbrandt.