Knapp ein Jahr EU-DSGVO – Die Bußgeldbilanz

Fast eine halbe Millionen Euro Bußgeld wurden seit Einführung der EU-DSGVO verhängt, betroffen sind bisher 75 Unternehmen

WELT AM SONNTAG berichtet, dass sich einer Umfrage bei den Datenschutzbehörden zufolge die Bußgelder bisher auf 449.000 Euro summieren – das bedeutet eine Durchschnittshöhe von über 6.000 Euro Bußgeld je Verstoß. Die Angaben stammen von 14 Datenschutzbeauftragten aus den 16 Bundesländern – Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen hatten sich an der Umfrage nicht beteiligt.

Unterschiedliche Vorgehensweise in den Bundesländern

Während einige Bundesländer wie Baden-Württemberg (7 Fälle/203.000 Euro), Rheinland-Pfalz (9 Fälle/124.000 Euro), Hamburg (2 Fälle/ 25.000 Euro)  und Berlin (18 Fälle/105.600 Euro) eher hohe Bußgelder verhängen, sind diese in Nordrhein-Westfalen (36 Fälle/15.600 Euro) und dem Saarland (3 Fälle/590 Euro) deutlich geringer. In den acht weiteren beteiligten Bundesländern wurde bislang sogar auf Bußgelder verzichtet.

Die bis dato größte Summe in Höhe von 80.000 Euro musste ein Unternehmen aus Baden-Württemberg zahlen: Grund waren im Internet gelandete Gesundheitsdaten. In Berlin nannte die Datenschutzbehörde die zweithöchste Summe von 50.000 Euro, die eine Bank wegen unbefugten Verarbeitens personenbezogener Daten ehemaliger Kundinnen und Kunden entrichten muss.

Datenschutzmanagement und Kundenvertrauen

Die EU-DSGVO trat am 25. Mai 2018 in Kraft und soll insbesondere die Verbraucher besser schützen. Wenn Daten wie Name, Adresse, E-Mail-Adresse und andere gesammelt werden, sind Verantwortliche für das Verarbeiten von Daten verpflichtet, ihre Kunden über den Zweck zu informieren. Der Kunde muss die Möglichkeit erhalten, dem aktiv zuzustimmen. Mit einem gut funktionierenden  Datenschutzmanagement wird verhindert, dass hier Handlungslücken entstehen – so können nicht nur Bußgelder vermieden werden, auch die Reputation steigt durch gestärktes Kundenvertrauen.

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