Alle Jahre wieder - Getrenntsammlungsquote nach Gewerbeabfallverordnung

Dokumentationsfrist bis 31.03.2019: Wenn Sie die die 90%-Getrenntsammlungsquote erfüllen, prüfen und bestätigen unsere Sachverständigen Ihre Nachweise

Für gewerbliche Abfallerzeuger gilt: Auch in diesem Jahr muss wieder die Dokumentation zur Erfassung der unterschiedlichen Abfallfraktionen gemäß Gewerbeabfallverordnung erstellt bzw. aktualisiert werden. Nähere Informationen dazu finden Sie auch in unserem Infoblatt auf unserer Homepage.

Sollten Sie mindestens 90 Masseprozent Ihres gewerblichen Siedlungsabfalls getrennt erfassen und entsorgen, können Sie bis zum 31.03.2020 die Quote durch einen unserer Sachverständigen prüfen und bestätigen lassen. Damit entfällt für die nicht getrennt erfasste Restmenge die andernfalls bestehende Pflicht zur Vorbehandlung.

Unter bestimmten Umständen können auch produktionsbedingte Abfälle als gewerbliche Siedlungsabfälle angesehen werden. Wichtig ist dabei, dass die Zusammensetzung, die Beschaffenheit, der Schadstoffgehalt oder das Reaktionsverhalten mit Haushaltsabfällen vergleichbar ist.

Passende Weiterbildungen zum Thema Abfall sowie Immissionsschutz bietet die GUTcert Akademie an.

Fragen zum Thema beantwortet Ihnen gerne Herr Markus Altenburg.

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