EDL-G Novelle: Neues BAFA-Merkblatt zur Ermittlung des Energieverbrauchs

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat ein Merkblatt zur Erfassung des Gesamtenergieverbrauchs herausgegeben – wichtig für die Bagatellschwelle des neuen EDL-G

Die noch nicht in Kraft getretene Novellierung des EDL-G (voraussichtlich in KW 47) sieht eine aktive Meldepflicht aller energieauditpflichtigen Unternehmen über eine Online-Energieauditerklärung beim  BAFA vor (GUTcert berichtete).

Als unterstützende Hilfe hat das BAFA am 15.10.2019 ein Merkblatt zur Ermittlung des Gesamtenergieverbrauchs veröffentlicht. Es bietet Informationen für alle Unternehmen, die oberhalb (energieauditpflichtig) bzw. unterhalb der Bagatellschwelle liegen und richtet sich zusätzlich noch an Energieauditoren. Das Merkblatt beschreibt, wie Energiedaten aufbereitet und eingegeben werden müssen.

Vorgehen zur Bestimmung des gesamten Energieverbrauch

Ein energieauditpflichtiges Unternehmen muss 100%, also den gesamten Energieverbrauch, in dem Betrachtungszeitraum (12 Monate) ermitteln. Hierbei handelt es sich immer um die kleinste rechtliche selbständige Einheit (z.B. einzelne Unternehmen in einer Unternehmensgruppe). Bei der Ermittlung sind die Energiekosten aller Energieträger (ausgenommen Flugzeugtreibstoffe und Bunkeröle für die Schifffahrt) aller Standorte des verpflichteten Unternehmens einzubeziehen. Eine Umrechnung von Verbrauchs- oder Mengeneinheiten in Kilowattstunden (kWh) erfolgt im Onlineformular automatisiert. Im Merkblatt werden zudem alle nicht zu berücksichtigenden Energieverbräuche (z.B. Dienstwagen, die auch privat genutzt werden, Energieverbrauch von geleasten Fahrzeugen etc.) aufgeführt.

Sollte ein Unternehmen nach der o.g. Ermittlung unter die Bagatellschwelle von 500.000 kWh fallen, hat das Unternehmen nur ein vom BAFA zur Verfügung gestelltes Onlineformular auszufüllen. Dieses beinhaltet lediglich Basisdaten zum Unternehmen, Energieverbräuchen und Energiekosten. Weitere Nachweise können jedoch vom BAFA stichprobenartig angefordert werden.

Sobald die Novellierung des EDL-G in Kraft tritt, soll auch das Online-Portal freigeschaltet werden.

Auf der BAFA-Website wurden vor kurzem die FAQ zu Energieaudits um Informationen zur Novelle ergänzt.

Hinweis: Der zukünftig erforderliche Weiterbildungsnachweis für Auditoren kann z.B. mit dem achttägigen Kompaktkurs der GUTcert Akademie erbracht werden, nächster Starttermin ist der 27. Januar in Berlin.

Fragen oder Hinweise zum Thema Energieaudits richten Sie gerne an Frau Lisa Ziersch.

Zurück