Nationaler Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP)

Die Einhaltung sozialer Mindeststandards in der Lieferkette deutscher Unternehmen soll mit dem NAP gefördert werden – wir berichten über das Vorhaben und geben Handlungsempfehlungen

Am 21. Dezember 2016 verabschiedete die Bundesregierung den Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP). Damit sollen die Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschrechte der Vereinten Nationen umgesetzt werden. Ziel ist die Verbesserung der menschenrechtlichen Lage entlang der Liefer- und Wertschöpfungsketten deutscher Unternehmen. Diese sind aufgefordert, ihre Geschäftstätigkeiten- und -beziehungen im Hinblick auf menschenrechtliche Risiken zu überprüfen und notwendige Maßnahmen umzusetzen.

Monitoring und gesetzliche Initiativen

In Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young prüft die Bundesregierung seit 2018 den Umsetzungsgrad der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht mit Hilfe von Interviews und Fragebögen.  Sollten weniger als die Hälfte der großen Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten bis 2020 der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht nachkommen, hat die Bundesregierung weitere Schritte bis hin zu gesetzlichen Maßnahmen angekündigt.

Entwicklungsminister Gerd Müller und Arbeitsminister Hubertus Heil brachten die Idee eines Lieferkettengesetzes ein, welches eine weitreichende Haftung (z.B. Bußgelder, Ausschluss von öffentlichen Aufträgen, Freiheitsstrafen) der deutschen Unternehmen hinsichtlich Menschenrechtsverletzungen bei ihren Lieferanten im Ausland vorsieht. Nach deutlicher Kritik durch das Kanzleramt und verschiedener Verbände soll der Gesetzesentwurf nun aber deutlich entschärft werden. Ein Hauptkritikpunkt ist, dass es falsch ist, deutsche Unternehmer für eventuell gemachte Fehler von Dritten im Ausland haften zu lassen. Die Frage der Einfluss- und Kontorollmöglichkeiten der deutschen Unternehmen auf die Arbeitsbedingungen bei ihren Lieferanten ist also wesentlich.

Die eigene Lieferkette unter die Lupe nehmen

Um Unternehmen bei der Umsetzung ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht zu unterstützen, bietet die Bundesregierung eine Übersicht allgemeiner Leitfäden und branchenspezifischer Leitfäden sowie Informations- und Schulungsangebote an. Um Risiken in der eigenen Lieferkette zu identifizieren und Maßnahmen abzuleiten empfiehlt das Deutsche Global Compact Netzwerk 5 Schritte:

  1. Grundverständnis für die Bedeutung und den Umfang von Menschenrechten für Ihre Herstellungskette entwickeln
  2. Potenzielle Auswirkungen und betroffene Personengruppen innerhalb Ihrer Lieferkette identifizieren
  3. Bestehende Managementprozesse zum Umgang mit diesen Risiken ausmachen und Lücken erkennen
  4. Maßnahmen entwickeln und in Ihrer Umsetzung priorisieren
  5. Controlling der Maßnahmen und Errichtung fortlaufender Prozesse, um menschenrechtliche Sorgfalt dauerhaft zu verankern

Auch der Einsatz zertifizierter Rohstoffe und Zwischenprodukte kann helfen, die Arbeitsbedingungen in globalen Wertschöpfungsketten zu verbessern. Die GUTcert ist beispielsweise aktiv in der Zertifizierung von nachhaltigem Palmöl nach RSPO SCC sowie verantwortlich produziertem Aluminium und Stahl.

Ansprechpartner

Wenn Sie Fragen zum Thema Nachhaltige Lieferketten oder dem NAP haben, wenden Sie sich gerne an Elisabeth Gebhard. Mehr Hintergrundwissen zur Integration des Themas Nachhaltigkeit in ihr Geschäftsmodell erhalten Sie in unserem Akademiekurs „Nachhaltigkeitsmanagement und -bericht in der Praxis“ . Dieser findet vom 26.05.-28.05.2020 in Berlin statt.

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