CO2-Bilanzierung für Landeskirchen und Diözesen
Für die Ermittlung der CO2-Emissionen kirchlicher Einrichtungen hat die Forschungsstätte der Evangelischen Studiengemeinschaft einen Leitfaden veröffentlicht
Die evangelische Gemeinschaft in Deutschland hat das Ziel, ihre Emissionen bis 2020 um 40% zu reduzieren. Auch im Jahr 2020 sollen neue Reduktionsziele bis 2030 beschlossen werden. Hierfür ist es von zentraler Bedeutung, dass die einzelnen Landeskirchen und Diözesen ihre Emissionen korrekt, vollständig und nachvollziehbar berechnen. Um die Vergleichbarkeit der Institutionen zu verbessern, hat die Forschungsstätte der Evangelischen Studiengemeinschaft (FEST) in einem Leitfaden ein einheitliches Berechnungskonzept vorgestellt. In diesem werden die folgenden zentralen Punkte unterschieden:
Zentrale Fragen zur Bestimmung von CO2-Emissionen
Zunächst wird die Bedeutung der Bilanzgrenzen für die Berechnung erläutert. Es wird empfohlen, eine möglichst umfassende Bilanzierung vorzunehmen, in der besonderer Fokus auf die wichtigsten Bereiche gelegt wird. Diese Grenzen sollten ausführlich dokumentiert werden. Es sollte klar zwischen direkten und indirekten Emissionen unterschieden werden, wobei nach Möglichkeit auch indirekte Emissionen in den Bericht aufgenommen werden sollten.
Da Emissionsfaktoren eine wichtige Rolle für die Berechnung spielen, sollten vergleichbare Emissionsfaktoren aus verlässlichen Quellen (z.B. Probas) gewählt werden und ihre Anwendbarkeit und Aktualität regelmäßig überprüft werden. Besonderes Augenmerk sollte dabei auf der Auswahl des Faktors für Strom liegen, da dieser in der Regel einen großen Einfluss hat.
Datenerhebung in den Bereichen Gebäude, Mobilität und Beschaffung
Die Bereiche Gebäude, Mobilität und Beschaffung verursachen in Landeskirchen und Diözesen gewöhnlich die größten Emissionen von CO2. Deswegen sollte die CO2-Bilanzierung in den Sektoren Gebäude und Mobilität beginnen. Im Beschaffungswesen sollten mindestens diejenigen Gütergruppen mit einbezogen werden, bei denen eine Bilanzierung ohne außerordentlich hohen Aufwand möglich ist.
Gebäude | Mobilität | Beschaffung |
Emissionen aus dem Verbrauch von Heizenergie und Strom |
Im ersten Schritt Mobilität aller hauptamtlichen Mitarbeiter | Erfassung durch hohe Unsicherheit behaftet |
Alle Gebäude in kirchlichem Eigentum, die überwiegend kirchlich genutzt werden |
Unterscheidung in Dienstfahrten und Pendelverkehr | Nicht immer möglich, wichtigste Produktgruppen sollten aber, falls möglich, betrachtet werden |
Berechnung durch genaue Erhebung, Schätzung oder Vollerhebung |
Im Zweiten Schritt auch ehrenamtliche Mitarbeiter und Gemeindemitglieder | Angabe von Produktgruppen und Emissionsfaktoren im Anhang |
Datenauswertung
In den ausgewählten Bereichen sollten die Emissionen nachvollziehbar berechnet werden. Alle getroffenen Annahmen, verwendeten Emissionsfaktoren und die Berechnungsweise sollten dokumentiert werden. Abweichungen und Schwankungen (z.B. durch Witterung) sollten begründet werden. Im Anschluss sollten repräsentative Kennzahlen (z.B. Emissionen pro Gemeindemitglied) berechnet und zum Vergleich mit anderen Institutionen angegeben werden. Ist eine CO2-Kompensation geplant, sollte diese auf den berechneten Emissionen basieren.
Quelle und weitere Informationen
Die beschriebene Systematik basiert auf dem Leitfaden der FEST: „Zur Ermittlung der CO2-Emissionen in Landeskirchen und Diözesen“, 4. Auflage, Heidelberg, 2020.
Weitere Informationen zum Thema CO2-Bilanzierung, Emissionsfaktoren etc., können Sie auf unseren Internetseiten Klimaneutralität.de oder Treibhausgasbilanzen nachlesen.
Außerdem bietet unsere Akademie regelmäßige Veranstaltungen zu den Themen Carbon Footprint, Nachhaltigkeit und Klimamanagement an.
Ansprechpartner
Sie haben weitere Fragen oder Interesse an einer Zertifizierung Ihrer CO2-Bilanz?
Dann wenden Sie sich gerne an Frank Blume.