Erhöhung der Treibhausgas-Minderungsquote im Verkehrssektor bis 2030

Die Bundesregierung sieht in ihrem Ende 2020 vorgelegten Gesetzesentwurf eine deutliche Steigerung der Treibhausgas-Minderungsquote im Verkehrssektor auf 22 Prozent bis 2030 vor

In den kommenden 10 Jahren soll zur Erreichung der Klimaschutzziele der Anteil an erneuerbaren Energien im Verkehrssektor deutlich erhöht werden. Dies zeigt der am 18. Dezember 2020 von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzesentwurf zur Erhöhung der Treibhausgas-Minderungsquote, der Teil der laufenden Umsetzungsprozess der Erneuerbaren-Energien-Richtline der Europäischen Union (2018/2001/EG – RED II) in nationales Recht ist. Die Umsetzung der RED II in deutsches Recht muss spätestens bis Ende Juni 2021 erfolgen.

Der den Verkehrssektor betreffende Vorschlag eines „Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote sowie für die Verordnung zur Festlegung weiterer Bestimmungen zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote“ sieht im Vergleich zu den heute bestehenden Quoten deutlich verschärfte Minderungsziele vor. Derzeit liegt die Treibhausgas-Minderungsquote im Verkehrssektor bei 6 Prozent. Diese soll laut dem Gesetzesentwurf schrittweise erhöht werden: Von zunächst 10 Prozent bis 2026, über 14,4 Prozent im Jahr 2028 auf schlussendlich 22 Prozent in 2030. Die neu formulierten Sektorziele im Verkehr werden als ambitionierter Schritt in Richtung Klimaschutz wahrgenommen, da sie die Pflichtvorgaben aus Brüssel teilweise übersteigen.

Der Entwurf der Bundesregierung wurde nur kurze Zeit nach Bekanntgabe des erhöhten EU-Klimaschutzziels von 55 Prozent Emissionsreduktion bis 2030 (Referenzjahr 1990) vorgelegt.

Relevante Technologiepfade zur Steigerung der Treibhausgas-Minderungsquote

Die Treibhausgas-Minderungsquote verpflichtet Inverkehrbringer von Kraftstoffen, die Gesamtemissionen der verkauften Produkte um einen festgelegten Anteil zu reduzieren. Bislang wurde dies hauptsächlich durch die Beimischung von Biokraftstoffen angestrebt. Die neu definierten Minderungsziele sollen allerdings durch einen Mix unterschiedlicher Technologien erreicht werden. Anreizsysteme wurden insbesondere für strombasierte Kraftstoffe (PtX-Kraftstoffe) und Wasserstofftechnologien geschaffen, die doppelt auf die Treibhausgasquote angerechnet werden können. Für die Elektromobilität ist sogar eine Dreifachanrechnung vorgesehen.

Zudem soll die Nutzung von „fortschrittlichen“ Biokraftstoffen oder sogenannten Biokraftstoffen der 2. Generation (Kraftstoffe auf Basis von biogenen Abfällen und Reststoffen sowie Lignocellulose Biomasse) gesteigert werden. Beginnend mit einem Mindestanteil von 0,2 Prozent im Jahr 2022 soll der Anteil von „fortschrittlichen“ Biokraftstoffen bis 2030 auf 2,6 Prozent steigen. Ab diesem Zielwert können darüber hinaus produzierte Biokraftstoffe der 2. Generation ebenfalls doppelt auf die Treibhausgasquote angerechnet werden.

Dagegen wird der Anteil von Kraftstoffen auf Basis von Nahrungs- und Futterpflanzen auf dem aktuellen Niveau von 4,4 Prozent eingefroren. Der Einsatz von palmölbasierten Kraftstoffen soll außerdem schrittweise reduziert und bis 2026 auf null zurückgefahren werden.

Zertifizierung von Biokraftstoffen entlang der Lieferkette

Eine Zertifizierung nach ISCC EU (International Sustainability & Carbon Certification) oder REDcert EU gewährleistet die Einhaltung der EU-Anforderungen zur Rückverfolgbarkeit in der gesamten Lieferkette und Nachhaltigkeit in Anbau und Produktion. Die GUTcert bietet seit 2009 Zertifizierungen nach ISCC und REDcert an. Die Nutzung von Treibhausgaswerten aus der EU-Richtlinie 2009/28/EG (EEG) oder eine individuelle Treibhausgasberechnung ist zentraler Bestandteil der Zertifizierung.

Ansprechpartner

Wenn Sie Fragen zur Rolle der Biokraftstoffe und -energie im Kontext der nationalen oder europäischen Treibhausgasminderungsziele oder Interesse an einer REDcert- oder ISCC-Zertifizierung haben, wenden Sie sich gerne an Frieda Richter oder Leonie Netter.

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