Fit for 55 – Reform des Emissionshandelssystems

Der Umweltausschuss des EU-Parlaments (ENVI) legt einen Berichtsentwurf mit Änderungsvorschlägen für den Emissionshandel vor.

Eine ambitionierte Reform des Europäischen Emissionshandels (EU-ETS) ist nicht geplant. Mit seinem Berichtsentwurf reagiert ENVI-Berichterstatter Peter Liese (CDU) auf den Richtlinienentwurf der EU-Kommission. Für die energieintensive Industrie sollen neue Ausnahmen geschaffen und das Ambitionsniveau insgesamt nicht erhöht werden.

Der aktuelle Entwurf des ENVI-Berichts sieht u.a. folgende Änderungen gegenüber dem EU-KOM-Vorschlag vor:

Einführung eines Grenzausgleichmechanismus

Aus Sicht des ENVI sollen alle EU-ETS-Anlagenbetreiber bis 2026 einen Klimaneutralitätsplan mit Zwischenzielen und Maßnahmen im Einklang mit Klimazielen der EU erstellen. Für Anlagen, deren Treibhausgasemissionen über dem Benchmark liegen und die keine entsprechenden Pläne vorweisen, wird die kostenlose Zuteilung um 25% reduziert. Liegen die Emissionen unter den jeweiligen Benchmarks, erhalten die Anlagen eine zusätzliche kostenfreie Zuteilung an Zertifikaten.

Carbon Leakage Schutz für die Industrie

Die freie Zuteilung für Sektoren, die dem CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) unterliegen, soll dem Vorschlag der EU-KOM nach bis 2036 auslaufen. Die freiwerdenden Zertifikate sollen jedoch nicht gelöscht werden, sondern in eine Reserve fließen. Sollte sich der CBAM in einer jährlichen Prüfung als unwirksam erweisen, sollen diese Zertifikate wieder zugeteilt werden.

Anwendung des neuen EU-Emissionshandels für Verkehr und Gebäude

Der Bericht sieht vor, die Bereiche Wärme und Verkehr im Rahmen des zweiten Emissionshandels (ETS2) bereits 2025 zu erfassen sowie die Prozesswärme in kleineren Anlagen einzubeziehen. Die Möglichkeit eines befristeten "Opt-outs" soll den Mitgliedsstaaten ermöglichen, die Anwendung des separaten ETS für Brennstoffe im individuellen Straßenverkehr und in privaten Wohngebäuden um zwei Jahre zu verzögern.

Darüber hinaus schlägt der ENVI vor, das Emissionshandelssystem auf Anlagen zur Verbrennung von Siedlungsabfällen ab 2028 auszuweiten. Ferner sollen Anlagen eine kostenfreie Zuteilung erhalten, die Treibhausgase mittels Bioenergie mit Kohlenstoffabscheidung und -speicherung (BECCS) oder über eine direkte Luftabscheidung (Direct Air Capture) dauerhaft der Atmosphäre entziehen.

Ansprechpartner

Haben Sie Fragen oder Hinweise zum Thema Emissionshandel? Wenden Sie sich gerne an Andreas Mucha.

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