Die EU Green Claims Directive – was für Unternehmen wichtig wird

Die verabschiedete Green Claims Directive hat umfassende Auswirkungen darauf, wie und auf welcher Basis Umweltaussagen getätigt werden dürfen.

Die im März 2023 von der EU-KOM angenommene Richtlinie zu Umweltaussagen soll europaweit einheitliche Standards zu Informationspflichten und zur Belegbarkeit umweltbezogener Werbung schaffen. Ziel ist es, aktiv sogenanntes „Greenwashing“ zu bekämpfen und falsch oder schlecht belegte Umweltaussagen zu verhindern.

Aus einem EU „IMPACT ASSESSMENT REPORT“ zu Greenwashing ergaben sich folgende Ergebnisse:

Quelle: Eigene Grafik

In der Richtline werden Anforderungen für die folgenden Kategorien definiert:

  • Begründung von Umweltaussagen
  • Kommunikation von Umweltaussagen
  • Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung von Umweltaussagen
  • Vergleichende Umweltaussagen
  • Umweltkennzeichen, -siegel, …

Im Kern sollen umweltbezogene Angaben unabhängig überprüft und anhand wissenschaftlicher Erkenntnisse belegt werden müssen. Auch die Kommunikation wird stark in den Fokus genommen. Zukünftig muss in der Kommunikation klar kommuniziert werden, ob sich die Aussage auf das gesamte Produkt, einen Teil davon oder bestimmte Aspekte eines Produkts bezieht. Außerdem bedarf es einer Erklärung, wenn die positiven Umweltauswirkungen zulasten anderer Umweltbereiche erreicht werden. Die Informationen dazu müssen leicht zugänglich im Internet über einen QR-Code oder auf dem Produkt selbst verfügbar sein.

Die EU Green Claims Directive stellt neue und bestehende Umweltkennzeichnungen auf den Prüfstand

Aktuell kursieren innerhalb der EU über 230 verschiedene Umweltkennzeichnungen. Um diese zukünftig für Verbraucherinnen und Verbraucher nachvollziehbar zu gestalten, sollen harte Anforderungen an Umweltkennzeichen gestellt werden. Den Kennzeichnungen sollen künftig streng definierte Zertifizierungssysteme zugrunde gelegt werden und auch die Aussagekraft bestehender Kennzeichnungen soll überprüft werden.

Neue Umweltkennzeichen werden demnach nur dann zulässig sein, wenn Sie auf EU-Ebene entwickelt werden und ihre Umweltziele nachweisbar ehrgeiziger sind als diejenigen bestehender Systeme, zudem werden sie genehmigungspflichtig.

Umsetzung, Fristen und Strafzahlungen im Rahmen der EU Green Claims Directive

Für die Verabschiedung der Richtlinie muss der Vorschlag noch von EU-Rat und EU-Parlament gebilligt werden. Danach beginnt die 18-monatige Frist, in der entsprechende Prüfsysteme und Gesetze im nationalen Recht der Mitgliedsstaaten implementiert werden müssen.

Kostenloses Webinar zur EU Green Claims Directive

Im Rahmen der Veröffentlichung des Richtlinienentwurfs hat die GUTcert zusammen mit Dr. Daniel Kendziur der Kanzlei Simmons + Simmons ein kostenloses Webinar durchgeführt, in dem die Erkenntnisse aus dem aktuellen Entwurf zusammengetragen wurden. Aufzeichnung und die Folien des Webinars können im Archiv unserer Gratis-Webinare abgerufen werden.

Haben Sie Fragen oder Hinweise zum Thema Umweltaussagen und Green Claims?

Wenden Sie sich gerne an Florian Himmelstein.

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