Erweiterte Anforderungen für Direktzahlungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP)

Zu den Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB) der GAP kommen Standards für die Erhaltung von Flächen in gutem landwirtschaftlichem und ökologischem Zustand (GLÖZ) hinzu.

Dieses modifizierte und erweiterte System der Cross Compliance wird als „Konditionalität“ in der Verordnung (EU) 2021/2115 und 2021/2116, sowie im GAPKondG und der GAPKondV verankert. Mit der Konditionalität werden im Grunde die bisherigen Verpflichtungen aus dem Greening in angepasster Form fortgeführt, um Agrarzahlungen an die Förderung von Klima, Umwelt, öffentlicher Gesundheit, Pflanzengesundheit und Tierschutz zu binden. Neben der Konditionalität wurden auch die sogenannten Öko-Regelungen eingeführt, um freiwillig erbrachte Umweltleistungen gesondert zu fördern.

Die gestiegenen Anforderungen an den Fruchtwechsel und ein Mindestanteil an nichtproduktiven Flächen können dazu führen, dass weniger landwirtschaftliche Betriebe einen Förderantrag stellen – besonders im Hinblick auf die aktuellen Agrarrohstoffpreise.

Auswirkungen auf die Lieferkettenzertifizierung nach REDcert-EU und SURE-EU

Anlagen, die unter die Nachweispflicht der RED II und BioStNachV fallen, können sich seit Juli 2021 durch die GUTcert nach SURE-EU zertifizieren lassen. Wie auch unter dem Schwestersystem REDcert-EU für nachhaltige Biokraftstoffe, wird die vorgelagerte Lieferkette betrachtet, damit sichergestellt werden kann, dass diese ebenfalls systemkonform ist.

Landwirtschaftliche Erzeugerbetriebe können über eine REDcert-/SURE-Selbsterklärung bestätigen, dass die entsprechenden Systemvorgaben zur Erzeugung von nachhaltiger landwirtschaftlicher Biomasse eingehalten werden. Eine eigenständige Zertifizierung der landwirtschaftlichen Betriebe ist somit nicht notwendig, sondern lediglich eine stichprobenartige Kontrolle. Zwar können auch landwirtschaftliche Betriebe, die nicht cross-compliant sind, eine Selbsterklärung unter REDcert-EU/SURE-EU abgeben, jedoch müssen in diesem Fall zusätzliche Anforderungen im Stichprobenaudit geprüft werden. Zudem müssen entsprechend den REDcert-/SURE-Systemvorgaben alle Betriebe einzeln geprüft werden, die nicht cross-compliant sind – in diesem Fall ist also keine Stichprobenprüfung zulässig.

Dieser erweiterte Umfang und die zusätzlichen Anforderungen führen zu einem immensen Mehraufwand in der Auditierung. Aus diesem Grund wird allen zertifizierten Ersterfassern empfohlen, sich mit ihren landwirtschaftlichen Lieferanten in Verbindung zu setzen, um in Erfahrung zu bringen, ob trotz der gestiegenen Anforderungen ein Förderantrag gestellt wird. Falls dem nicht so ist, muss mit einem immens erhöhten Auditaufwand gerechnet werden.

Wenn Sie Interesse an einem individuellen, unverbindlichen Angebot für eine Zertifizierung nach SURE haben, können Sie dieses entweder direkt über unser Kontaktformular oder per Mail anfordern. Sollten Sie weitere Fragen zum Thema SURE, REDcert oder ISCC haben, stehen Ihnen Tania Schwarzer und Frieda Becker gerne zur Verfügung.

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