Mit Hammelsprung in die Sommerpause – kein guter Tag für mehr Klimaschutz durch Energieeffizienz!

Die Investitionsbereitschaft der deutschen Industrie ist derzeit auf einem Tiefstand – es braucht dringend neue Impulse und Planungssicherheit. Im Bundestag war heute jedoch leider keine Beschlussfähigkeit gegeben: Damit verzögert sich ein weiteres wichtiges Gesetz zu mehr Klimaschutz.

Die Bedeutung des Energieeffizienzgesetzes ist hoch. Der Bundestag befasste sich damit vor der Sommerpause am heutigen Freitag, in der dritten Lesung. Die Debatte basierte auf der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie vom 5. Juli.

Das Energieeffizienzgesetz ist eines der wesentlichen Instrumente zur Einhaltung der Energieeffizienzziele, sowohl für den Primärenergieverbrauch als auch für den Endenergieverbrauch – und damit Garant zur Erreichung der Klimaschutzziele. Für den Bereich der Industrie wird im Gesetzestext bereits zu Anfang attestiert, dass bis dato nur ein Anteil des wirtschaftlich realisierbaren Energieeinsparpotentials umgesetzt wurde. Durch die bisherigen Instrumente sei lediglich auf freiwilliger Ebene, z.B. im Rahmen des Spitzenausgleichs oder der Besonderen Ausgleichsregelung versucht worden, Anreize zur Energieeffizienz zu schaffen.

Momentan scheint Deutschland in einer Art Sommerloch für Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen zu sein. Laut dem Institut für Energieeffizienz in der Produktion (EEP) sind die aktuellen und geplanten Aktivitäten der deutschen Industrie zur Energieeffizienz auf historisch niedrigem Niveau. Es scheint, dass die sich anbahnende Rezession und steigende Zinsen hier deutlich hemmend wirken. Mit dem Energieeffizienzgesetz könnte ein neuer Impuls die Wende bringen: So sollen in Zukunft Organisationen bzw. Unternehmen mit einem jährlichen Energieverbrauch von mehr als 7,5 Gigawattstunden stärker in die Verantwortung genommen werden, ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS einzuführen. Dieser Schwellenwert erlebte bereits großes Auf und Ab, wurde von 10 GWh auf 15 GWh angehoben und hat sich letztlich bei 7,5 GWh eingependelt.

Neben der Einführung von „Energieeffizienzsystemen“ für energieintensive Unternehmen sind zudem auch konkrete Pläne zur Umsetzung von wirtschaftlichen Energieeffizienzmaßnahmen zu erstellen. Hier kommt die bereits in anderen Gesetzen etablierte Bewertung der Wirtschaftlichkeit nach DIN EN 17463 zum Zuge. Die Umsetzungspläne mit den gelisteten Maßnahmen sind vor der Veröffentlichung durch Zertifizierer, Umweltgutachter oder Energieauditoren zu prüfen. Auch dieser Ablauf hat bereits im Rahmen des Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) stattgefunden und nimmt nun Einzug in die Auditpraxis.

In der Debatte wurde die „Ernsthaftigkeit für die Energieversorgung der Zukunft“ hervorgehoben. Das gezielte Vermeiden und Nutzen von Abwärme und Anreize zu Investitionsentscheidungen wurden als Chancen der Wettbewerbsfähigkeit herausgestellt. Die kritischen Stimmen äußerten sich z.T. eher unspezifisch und brachten keine neuen Impulse. Es wurde kritisiert, dass die Vorgaben zu bürokratisch seien und mehr marktwirtschaftliche Anreize gegeben werden sollten.

Die o.g. Beschlussempfehlung inkl. des durch die Opposition geforderten Hammelsprungs konnte schlussendlich nicht abgestimmt werden – der Bundestag war aufgrund der fehlenden Abgeordneten nicht beschlussfähig.

Kein guter Tag für den Klimaschutz und auch noch eine Sommerzwangspause für die Energieeffizienz. Es bleibt zu hoffen, dass die zeitnahe Veröffentlichung des Gesetzes im Herbst kommt, denn das Energieeffizienzgesetz wird ein wesentlicher Baustein zur Transformation Richtung Klimaneutralität und ist eine unserer großen Chancen, ungewollte Abhängigkeiten zu verringern.

Diskutieren auch Sie mit uns: auf unserem Exzellenznetzwerk Energie- und Klimamanagement 2023.

Haben Sie Fragen oder Hinweise zum Thema Energiemanagement? Wenden Sie sich gerne an Jochen Buser.

Zurück