Der EU-Standard ESRS E1 Klimawandel im Rahmen der CSRD

Die EU-Kommission hat die ersten Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards ESRS (European Sustainability Reporting Standards) im Rahmen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) erlassen und hier auch klar den Klimawandel thematisiert.

Am 31.07.2023 hat die EU-Kommission nun das erste Set der EU-Standards ESRS im Rahmen der CSRD erlassen. Die europäisch einheitlichen Standards sollen dabei helfen, die Berichterfassung effizienter und transparenter zu gestalten und Kennwerte der nachhaltigen Entwicklung vergleichbarer zu machen. Für detaillierte Informationen hierzu lesen Sie gerne den Beitrag unter „Nachhaltige Entwicklung“ oder besuchen Sie unsere Internetseite zur CSRD.

Der ESRS E1 Klimawandel

Unter den Standards nimmt der ESRS E1 Klimawandel eine besondere Rolle ein. Die CSRD sieht hier eine obligatorische Prüfpflicht für den Nachhaltigkeitsbericht vor. Dabei werden sechs verschiedene Indikatoren zum Thema THG-Bruttoemissionen, zu den Scopes 1 bis 3 und die THG-Gesamtemissionen bewertet. Sollte das Thema innerhalb der Wesentlichkeitsanalyse als nicht-wesentlich eingestuft werden, muss dieses explizit begründet werden.

Die europäische Kommission hat darüber hinaus konkretisiert, dass Unternehmen oder Gruppen die Datenpunkte zu den Scope-3-Emissionen und den THG-Gesamtemissionen im ersten Jahr der Erstellung ihrer Nachhaltigkeitserklärung auslassen können, wenn sie am Bilanzstichtag die durchschnittliche Zahl von 750 Beschäftigten während des Geschäftsjahres (gegebenenfalls auf konsolidierter Basis) nicht überschreiten (s. ESRS Anlage C: Liste der schrittweisen Angabepflichten).

Außerdem soll die Prüfungstiefe schrittweise erhöht werden: Es ist im ersten Schritt ausreichend, die Anforderungen „nur“ mit begrenzter Sicherheit („limited assurance“) prüfen zu lassen. Danach wird eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit („reasonable assurance“) notwendig, vergleichbar mit der Prüfungstiefe im Rahmen der Finanzberichterstattung.

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Ansprechpersonen

Haben Sie Fragen oder Hinweise zum Thema CO2-Bilanzierung? Wenden Sie sich gerne an Frank Blume. Bei Fragen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung sind Anna Büttgen oder Yulia Felker die richtigen Ansprechpersonen.

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