Nachhaltigkeitsberichterstattung: GRI-Standards vs. ESRS (CSRD)

Im Dezember hat die Global Reporting Initiative (GRI) einen Entwurf zum „Übereinstimmungsindex“ zwischen den GRI-Standards 2021 und der ESRS veröffentlicht.

In vergangenen News berichteten wir schon häufiger über die Einführung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und die Verabschiedung der ersten Indikatoren-Sets zur Berichterstattung nach European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Vor allem Anwender, die sich über Jahre mit der Berichterstattung nach GRI befasst haben, fragen sich, ob mit ESRS ein grundlegendes Umdenken nötig ist.

Bereits 1997 wurde die GRI mit dem Ziel gegründet, ein international gültiges Format für die Berichterstattung für Nachhaltigkeitsthemen zu etablieren. Seitdem konnten GRI-Anwender ihre Nachhaltigkeitsleistungen nach einem vorgegebenen Fragenkatalog freiwillig transparent und zumindest branchenspezifisch vergleichbar berichten. Das Angebot wurde dankbar angenommen, weltweit und branchenübergreifend. Auch die GUTcert beschäftigt sich mit der Validierung und Analyse der GRI-Berichterstattung seit mehr als 12 Jahren.

Freiwillig war gestern – bald ruft die Pflicht

Nun geht es in der EU schrittweise weg von der Freiwilligkeit bei der Berichterstattung bei großen und mittelständischen Unternehmen hin zur Berichtspflicht. Das Ziel ist hier prinzipiell das gleiche wie zuvor bei GRI: Transparenz und Vergleichbarkeit unter den Unternehmen zu schaffen. Das Set 1 umfasst dabei sowohl sektorübergreifende Standards als auch Standards bezüglich der Offenlegung von Informationen zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekten und liegt in einer deutschen Version vor.

Allerdings geht es diesmal um viel mehr: Mit ESRS soll die europäische Wirtschaft dazu gebracht werden, sich mit bestimmten Themen der Nachhaltigkeit obligatorisch in einem Managementansatz zu beschäftigen. Dabei geht es nicht nur um die Daten, die berichtet werden müssen, sondern vor allem um die unternehmerischen Strategien im Umgang mit den wesentlichen Themen (deutlich stringenter in der Methodik und deren Anwendung als bei GRI) und den gesellschaftlichen Fokusthemen wie z.B. dem Klimawandel.

Ferner wird der Umgang mit den wesentlichen Themen verpflichtend in die Zukunft gerichtet und so ebenfalls veröffentlicht und geprüft. Die Ziele für die wesentlichen Themen der Organisationen werden mittelfristig gesetzt, basierend auf den Ergebnissen der Risikoanalyse, und mit Maßnahmen zum Erreichen der Ziele untermauert. Das heißt u.a., dass diejenigen, die ihre Nachhaltigkeitsprogramme bereits mittelfristig angelegt und veröffentlicht haben, im klaren Vorteil sind. Diejenige entgegen, die ausschließlich den Status Quo mit den Daten der vergangenen Jahre berichteten, müssen den Ansatz ändern. Was harmlos klingt, macht einen großen Unterschied für Anwender.

Mehr dazu finden Sie im Beitrag „Nachhaltigkeitsberichterstattung und Anforderungen der CSRD – Status Quo Anfang 2024“ unserer Auditorin Susanne Moosmann (viafuturum), die auf dem Innovationstag am 19.01.2024 vorgetragen wurde.

Übereinstimmung der Berichtsformate: GRI vs. ESRS

Eine Kooperation zwischen GRI und EFRAG als Herausgeber der ESRS gibt es seit drei Jahren. Erst Ende 2023 wurde jedoch die erste Gegenüberstellung beider Formate veröffentlicht: der GRI-ESRS Interoperability Index.

Darin wird dargelegt, wie sich die Offenlegungsanforderungen und Datenpunkte in den einzelnen Standards aufeinander beziehen und eine solide Grundlage für den Aufbau einer digitalen Berichterstattung – auch in Verbindung mit der Taxonomie – geschaffen wird. Die Interoperabilität soll die Notwendigkeit einer doppelten Berichterstattung verhindern und zu einem benutzerfreundlichen Berichtssystem ohne übermäßige Komplexität führen.

Zusammengefasst bedeutet dies, dass ein GRI-Bericht eine gute Basis für eine ESRS-Nachhaltigkeitserklärung sein wird, abhängig von der Breite und Tiefe der bisherigen Berichterstattung. Unternehmen, die in „Übereinstimmung“ berichten, haben eine bessere Ausgangslage als Anwender „unter Bezugnahme“, da letzteres diverse Auslassungen bedeutet. Im Umkehrschluss bedeutet dies ebenfalls: Unternehmen, die nach dem ESRS berichterstatten, berichten automatisch „unter Bezugnahme“ auf die GRI-Standards.

Der Übergang von einem GRI-Bericht zu einem ESRS-konformen Bericht soll durch den Index erleichtert werden. Der (Draft) ESRS-GRI Standards Data Point Excel-Mapping (21.12.2023) kann hier runtergeladen werden.

Was nun?

Die zur Verfügung gestellten Tabellen ermöglichen GRI-Anwendern, den GAP zu den rechtlich verbindlichen Inhalten der Berichterstattung zu erfassen. Daher empfehlen wir unseren Kunden, die bereits ihre Nachhaltigkeitsberichte freiwillig nach GRI verfassen, sich frühzeitig mit ihrem individuellen GAP zu befassen. Bitte beachten Sie dabei die Fristen für die Auslassung einzelner Standards in den ersten Jahren der Berichterstattung. Die entsprechende Tabelle finden Sie auf unserer Website zur CSRD (Liste der Indikatoren und der schrittweisen Einführung der ESRS Angaben).

Aufgrund der möglichen Auslassungen ist davon auszugehen, dass ESRS-Berichte in den ersten 2 Jahren bei den Anwendern mit unter 750 Beschäftigten einen geringeren Umfang mit einem deutlicheren Fokus auf die Umweltstandards haben werden als konventionelle GRI-Berichte: Bei den sozialen Standards wie ESRS S1 (eigene Belegschaft) und S2 (Wertschöpfungskette) z.B. sind Auslassungen möglich.

Brauchen Unternehmen einen vollumfassenden Bericht für andere Stakeholder (wie EcoVadis, Fachkräfte, Auftraggeber, Kunden, NGOs etc.), ist es nach wie vor sinnvoll, einen GRI-Bericht zu schreiben. Damit wird die Chance ergriffen, alle ESRS-Themen zu verfolgen, sich mit der Zeit zu verbessern und den möglichen GAP zur Compliance zu schließen.  

Alles in Allem werden wahrscheinlich – zumindest in der Übergangszeit – beide Berichtsformate gelebt und die damit verbundenen Synergieeffekte genutzt werden.

Wir unterstützen Sie

Wir werden Sie auch weiterhin in unseren Newslettern und auf unserer Website über die weiteren Entwicklungen zur CSRD informieren.

Die GUTcert Akademie bietet Ihnen zudem ein Seminar für das Nachhaltigkeitsmanagement und -Berichterstattung nach GRI Standards. Termine für Webinare zu den ESRS-Anforderungen an die Berichterstattung sind bereits in Planung.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Yulia Felker. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

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