Emission Impossible? Was die IED-Novelle für Anlagenbetreiber mit sich bringt
Die neue EU-Richtlinie über Industrieemissionen (IED) bringt frischen Wind in die Industrie. Wir informieren über die neuen Pflichten und Chancen!
Am 4. August 2024 trat die überarbeitete EU-Richtlinie über Industrieemissionen (IED) in Kraft, die neue Pflichten für Industrie und Tierhaltung mit sich bringt. Dafür veröffentlichte Ende November 2024 das Bundesumweltministerium einen Entwurf für ein Mantelgesetz und eine Mantelverordnung, um große Teile der IED in nationales Recht zu überführen.
Die neue IED betrifft rund 13.000 Anlagen in Deutschland, die der 4. BImSchV unterliegen, und gilt vor allem für die chemische Industrie, Feuerungsanlagen, Nahrungsmittelindustrie, rohstoffverarbeitende Industrie (mineralische Rohstoffe, Eisen- und Nichteisenmetalle, Holz), Abfallbehandlung und -verbrennung sowie für die Textil- und Lederindustrie.
Die IED bezweckt einen besseren Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt, indem schädliche Emissionen in Luft, Wasser und Boden aus Industrieanlagen durch eine verbindliche Anwendung von „Besten Verfügbaren Techniken“ (BVT) im Genehmigungsverfahren sowie eine obligatorische Einführung von renommierten Umweltmanagementsystemen wie EMAS und ISO 14001 vermieden oder reduziert werden. Ferner soll durch diesen integrativen Ansatz eine deutliche Vereinfachung des gesamten Genehmigungsverfahrens erzielt werden: Einerseits wird Rechtssicherheit und Klarheit für Unternehmen geschaffen, andererseits gibt es auch Möglichkeiten zur Entlastung von Betrieben und zur Beschleunigung von Verfahren.
Für Unternehmen, die dem Anwendungsbereich der Industrieemissionsrichtlinie (IED) unterliegen, wird es künftig erforderlich sein, Transformationspläne in ihre Umweltmanagementsysteme zu integrieren. Diese Transformationspläne unterliegen der Prüfpflicht durch externe Stellen im Rahmen des Umweltmanagementsystems. Durch die Implementierung solcher Pläne können Unternehmen sicherstellen, dass ihre Strategien und Geschäftsmodelle mit der Zielsetzung, den Klimawandel auf 1,5 °C zu begrenzen, sowie dem Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft in Einklang stehen. Die detaillierten Anforderungen und Inhalte dieser Transformationspläne sollen voraussichtlich bis zum 30. Juni 2026 in einem delegierten Rechtsakt der EU festgelegt werden.
Weitere Änderungen
- Klima- und Ressourcenschutz werden verbindlich (Dekarbonisierung und Förderung der Ressourceneffizienz). Dabei werden verbindliche Bandbreiten für den Verbrauch von materiellen Ressourcen (einschließlich Wasser und Energie) festgelegt. Achtung: Solche Verbrauchsvorgaben sind in der Regel nur für vergleichbare industrielle Betriebe oder Prozesse zu erwarten (wir verfolgen gespannt die Änderungen hierzu im BImSchG).
- BVT-Merkblätter (Beste Verfügbare Techniken) sind das zentrale Steuerungselement des Anlagenzulassungsrechts und legen den aktuellen Stand der Technik für die verschiedenen Branchen fest. Mit der Novelle der IED werden strengere Emissionsgrenzwerte für die Bestimmung der Umweltleistungen von Anlagen festgelegt.
- Der Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen wird vereinfacht. Das neu gegründete Innovationszentrum für industrielle Transformation und Emissionen (INCITE) sammelt, analysiert und kommuniziert Informationen über die Fortentwicklung der BVT.
- Die IED-Novelle bringt auch Änderungen im Bundesbergbaugesetz (BBergG) und Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) mit sich. Die Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (BImSchV) wird gestrafft und Genehmigungsverfahren sollen vereinfacht werden.
Good to know: Wer sich nachweislich in einer tiefgreifenden industriellen Transformation befindet, kann einen Aufschub von bis zu 8 Jahren für die Einhaltung aktualisierter BVT-Schlussfolgerungen erhalten!
Wer mehr über die IED-Novelle sowie die damit einhergehenden Verpflichtungen und Fristen erfahren möchte, ist herzlich eingeladen, am Webinar unseres Fachleiters Energiedienstleistungen & Emissionshandel Jochen Buser teilzunehmen, das am 26.04.2025 vom Verband für Nachhaltigkeits- und Umweltmanagement e.V. ausgerichtet wird. Den Link zur Veranstaltung stellen wir zeitnah über Linkedin zur Verfügung.
Behalten Sie auch unser reichhaltiges Programm an Fortbildungen auf dem Themengebiet im Auge:
- Umweltbeauftragter/-auditor (gn) nach ISO 14001:2015 (GUTcert)
- EMAS III – spezifische Anforderungen an Umweltmanagementsystem und Kommunikation
- Fortbildung für Immissionsschutzbeauftragte: Behördlich anerkannter Lehrgang nach BImSchG und 5. BImSchV
- Fachkundelehrgang für Immissionsschutzbeauftragte nach BImSchG und 5. BImSchV
Ansprechperson
Haben Sie Fragen oder Hinweise zum Thema IED-Novelle? Wenden Sie sich gerne an Hannes Kaiser oder Maike Akgül.