Die EU-Batterieverordnung – ein Update

Die Details zu Berechnung und Prüfung des CO2-Fußabdrucks nach EU-Batterieverordnung sind momentan noch im Entwurf.

Die am 17. August 2023 in Kraft getretene EU-Batterieverordnung hat vor allem das Ziel, die negativen Umweltauswirkungen von Batterien zu verhindern und zu verringern. Zu den Nachhaltigkeitsanforderungen gehören neben der Beschränkung von Stoffen (Art. 6) und den Anforderungen an den Rezyklatgehalt (Art. 8) unter anderem Anforderungen an Haltbarkeit (Art. 10) und Austauschbarkeit (Art. 11), aber auch Vorgaben zum CO2-Fußabdruck.

Details zu den Fristen haben wir im Artikel vom 28. September 2023 dargelegt, wobei die erste Frist zur Erklärung des CO2-Fußabdrucks für Elektroautobatterien bereits für den 18. Februar 2025 geplant war. In der EU-Batterieverordnung sind im Anhang II Vorgaben zur Berechnung des CO2-Fußabdrucks enthalten. Dort wird jedoch auch auf den delegierten Rechtsakt verwiesen, der Methoden für Berechnung und Überprüfung des CO2-Fußabdrucks, aufbauend auf Anhang II der EU-Batterieverordnung vorgeben soll. Der delegierte Rechtsakt für Elektroautobatterien ist allerdings noch in der Entwurfsfassung.

Wer darf nach EU-Batterieverordnung prüfen?

Die Frage, wer diese Prüfung durchführen kann und darf, bleibt weiterhin offen. Hierzu muss in jedem Mitgliedsstaat der EU eine notifizierende Stelle eingerichtet werden, die Konformitätsbewertungsstellen mit der Prüfung nach der EU-Batterieverordnung beaufsichtigt. In Deutschland muss für die vollständige Umsetzung der Verordnung und das Einrichten einer notifizierenden Behörde das Batteriegesetz aktualisiert werden. Ein Entwurf für das Batterie-EU-Anpassungsgesetz liegt vor.

Was bedeutet das für die Prüfung mit der GUTcert?

Eine Konformitätsbestätigung gemäß EU-Batterieverordnung können wir aktuell aus den oben genannten Gründen nicht ausstellen. Sobald die Strukturen in Deutschland geschaffen sind, werden wir uns für die Prüfung nach der Verordnung registrieren.

Haben Sie bereits jetzt Interesse an einer Prüfung Ihrer Treibhausgasbilanz? Die GUTcert ist akkreditierte Validierungs- und Verifizierungsstelle für Treibhausgase. Wir können den CO2-Fußabdruck Ihrer Batterien nach Anhang II der EU-Batterieverordnung und nach dem Entwurf des delegierten Rechtsaktes unabhängig überprüfen und Ihnen so Planungssicherheit geben.

Ansprechperson

Haben Sie Fragen oder Hinweise zum Thema EU-Batterieverordnung? Wenden Sie sich gerne an Johanna Sitter.

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