Entwurf des SBTi Corporate Net-Zero Standard V2 in der Konsultation: Das kommt auf Unternehmen zu
Version 2.0 bringt neue Pflichten, strengere Vorgaben und mehr Transparenz bei Klimazielen – Unternehmen müssen sich auf tiefgreifende Änderungen einstellen.
Im März 2025 veröffentlichte die Science Based Targets initiative (SBTi) den ersten Konsultationsentwurf für Version 2.0 ihres Corporate Net-Zero Standards. Dieser Entwurf ist der nächste Entwicklungsschritt der derzeit gültigen Version 1.2 und soll ab 2027 verpflichtend gelten. In den Jahren 2025 und 2026 können sich Unternehmen weiterhin noch Ziele nach der alten Version setzen. Ziel der Konsultation ist es, Rückmeldungen aus Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft zu sammeln, bevor die finale Version verabschiedet wird.
Was ist neu in Version 2.0?
Der Entwurf bringt umfassende Neuerungen mit sich, die Unternehmen, die sich künftig nach dem SBTi Corporate Net-Zero Standard richten, strukturell, strategisch und organisatorisch betreffen.
- Ein Transition Plan wird verpflichtend: Innerhalb von zwölf Monaten nach der Zielvalidierung ist ein konkreter Umsetzungsplan vorzulegen. Auch die Wahl des Basisjahrs ist zeitlich eingeschränkt – es darf zum Zeitpunkt der Einreichung höchstens drei Jahre zurückliegen.
- Scope-1- und Scope-2-Ziele dürfen keine Emissionsquellen mehr ausschließen: Sämtliche Emissionen müssen erfasst werden. Net-Zero-Ziele müssen separat für Scope 1, 2 und 3 definiert werden – kombinierte Zielsetzungen sind künftig nicht mehr zulässig.
- Neben kurzfristigen Maßnahmen werden auch langfristige Reduktionsziele verbindlich vorgeschrieben. Zusätzlich verlangt der Standard die Festlegung von Zielen zur aktiven Emissionsentfernung (Carbon Removals) für Scope 1.
Verpflichtung zur externen Prüfung der Treibhausgasbilanz
Eine weitere wichtige Neuerung wird die Verpflichtung zur externen Prüfung der Treibhausgasbilanz. Künftig sind große Unternehmen (Kategorie A) verpflichtet, ihre Treibhausgasemissionen extern prüfen zu lassen. Die Prüfung muss mindestens auf dem Niveau einer limited assurance erfolgen und durch eine unabhängige, anerkannte Prüfstelle durchgeführt werden. Sie umfasst die Emissionen aus Scope 1, Scope 2 sowie alle relevanten Kategorien von Scope 3.
Die Prüfung muss nach international anerkannten Standards wie ISO oder dem GHG Protocol erfolgen. Unternehmen müssen dabei umfassend dokumentieren, wer die Prüfung durchgeführt hat, welche Methodik verwendet wurde, welchen Umfang die Prüfung hatte und welche Ergebnisse erzielt wurden. Die SBTi empfiehlt, den Grad der Sicherheit der Prüfung im Zeitverlauf schrittweise zu erhöhen – von limited hin zu reasonable oder high assurance.
Abschließend werden Kommunikation und Transparenz deutlich gestärkt: Unternehmen müssen Ziele, Zuständigkeiten und Fortschritte künftig öffentlich und im Einklang mit den Anforderungen des UN High-Level Expert Group Standards darstellen.
Fazit
Mit Version 2.0 professionalisiert und verschärft die SBTi ihren Standard deutlich. Der Fokus liegt auf Verbindlichkeit, Transparenz und Glaubwürdigkeit. Besonders relevant sind die neuen Pflichten zur externen Prüfung und zur langfristigen Zielsetzung. Unternehmen sollten bereits jetzt beginnen, ihre Zielarchitektur und Datenprozesse auf die neuen Anforderungen vorzubereiten.
Die Konsultation ist ein wichtiger Zwischenschritt – es lohnt sich, aktiv Feedback einzureichen. Denn ab 2027 wird aus dem Entwurf Realität.
Ansprechperson
Haben Sie Fragen oder Hinweise zum Thema SBTi Neuerung oder externe Prüfung von Treibhausgasbilanzen? Wenden Sie sich gerne an Johanna Sitter.