RED III: Erwartete Systemänderungen durch Überarbeitung der Richtlinie EU 2018/2001

Im Zuge der anstehenden Umsetzung der RED III (EU 2023/2413) haben die Systemgeber Anpassungen in den jeweiligen Systemdokumenten vorgenommen – GUTcert informiert.

Die Erneuerbaren Energie Richtlinie (EU) 2018/2001 (RED II) ist eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen, vor allem im Transportsektor. Die RED II wurde am 18. Oktober 2023 durch die Richtlinie (EU) 2023/2413 (RED III) ergänzt. Die Anforderungen der RED III sollen durch die Mitgliedsstaaten bis zum 21. Mai 2025 umgesetzt werden.

Durch die neuen Anforderungen der RED III sind zwangsweise auch Anpassungen in den Systemdokumenten der Zertifizierungssysteme nötig. Die überarbeiteten Systemdokumente wurden zur Anerkennung von den Zertifizierungssystemen der Europäischen Kommission vorgelegt. Über die wichtigsten zu erwartenden Änderungen der Systemdokumente informieren wir Sie im Folgenden.

Hinweis: Die Änderungen sind noch nicht endgültig und die finalen Anpassungen der Systemdokumente werden erst durch die Anerkennung der Europäischen Kommission relevant.

Erwartete Änderungen bei ISCC

ISCC hat den zusammenarbeitenden Zertifizierungsstellen die zu erwartenden Änderungen bereits vorab mitgeteilt. Die aktuell gültigen ISCC-Systemdokumente finden Sie auf der ISCC-Website.

Nachfolgend eine Liste der erwarteten relevanten Änderungen an den einzelnen Systemdokumenten:

  • ISCC EU 102 „Governance“ (v4.2)
    • Einführung von zusätzlichen Beispielen zu Abweichung bei Zertifizierungsstellen und Systemnutzern
    • Verfahrensoptimierung für Integritätsbewertungen
  • ISCC EU 103 „Requriements for Certification Bodies and Auditors” (v4.2)
    • 4-Augen-Prinzip bei der Massenbilanzprüfung
    • Zertifizierungsstellen überprüfen die in die UDB oder die nationalen Datenbanken eingetragenen Informationen
  • ISCC EU 201 „System Basics“ (v4.2)
    • Spezifikation der Definition eines Wirtschaftsteilnehmers
    • Anpassung der Absätze „Adjusting registrations“ und „Reviewing registrations“ um den Registrierungsprozess im ISCC-HUB widerzuspiegeln
  • ISCC EU 202-1 “Agricultural Biomass: ISCC Principle 1” (v4.2)
    • Einführung einer neuen Landkategorie, die vor Landnutzungsänderungen geschützt ist: „Heideland“
    • Aufnahme von „altem Waldbestand“ in die Kategorie der Primärwälder und anderer bewaldeter Flächen
  • ISCC EU 202-3 „Forest Biomass: ISCC Principle 1” (v1.1)
    • Einführung von Landkategorien mit hohem Biodiversitätswert und hohem Kohlenstoffbestand, die von Nutzungsänderungen ab Januar 2008 geschützt werden sollen (ähnlich dem Ansatz für landwirtschaftliche Biomasse)
    • Neue Anforderung für Level A: Länder müssen über Gesetze verfügen, die Unternehmen dazu verpflichten, Erklärungen abzugeben, dass Waldbiomasse nicht aus Landkategorien mit hohem Biodiversitätswert und hohem Kohlenstoffbestand stammt
  • ISCC EU 202-5 „Waste and Residues” (v4.2)
    • Änderung des Abschnitts über die Einstufung von Materialien als Abfall, Reststoff oder (Co-) Produkt mit mehr Hinweisen und einem umfangreichen Flussdiagramm zur Bestimmung
    • Klarstellung zu null Treibhausgasemissionen bis zur Sammelstelle
    • Aufnahme einer Akkreditierungsanforderung für Labore, die bei begründeten Zweifeln der Auditierenden Proben analysieren
  • ISCC EU 203 „Traceability and Chain of Custody” (v4.2)
    • Aktualisierte Formulierung zur Anpassung an die UDB-Entwicklung
    • Klarstellung zum Handel mit Biomethan im Gasnetz
    • Klarstellung, dass für alle Wirtschaftsteilnehmer der Massenbilanzzeitraum bis zu drei Monate betragen darf (Ausnahme sind landwirtschaftliche Erzeugerbetriebe und Ersterfasser)
  • ISCC EU 205 „Greenhouse Gas Emissions” (v4.2)
    • Aufnahme aller relevanten System-Updates aus 2024
    • Änderungen an die Mindestanforderungen für die Einsparung von Treibhausgasen bei Strom und Wärme (gemäß den Anforderungen der RED III)

Erwartete Änderungen bei REDcert

REDcert hat die Änderungen der Systemdokumente mit Gültigkeit ab dem 21. Mai 2025 bereits auf der REDcert-Website veröffentlicht. Eine Übersicht der Änderungen finden Sie hier (in englischer Sprache). Die wichtigsten Änderungen haben wir nachfolgend noch einmal in deutscher Sprache zusammengefasst:

  • Generelle Anpassung des Wortlauts aller Systemdokumente auf die RED III
  • Massenbilanzierung
    • Änderung der Transportverluste von Methan im europäischen Gasnetz von 0.17 gCH4/MJ auf 0.01 gCH4/M
    • Die Eintragung von relevanten Informationen in die UDB muss zeitnah erfolgen
    • Gasverbundinfrastruktur wird als einziges Massenbilanzsystem betrachtet
    • Förderungen für die Produktion bestimmter Lieferungen von Kraftstoffen müssen in der UDB angegeben werden
    • Muss ein Massenbilanzsystem durch ein System von Herkunftsnachweisen ergänzt werden, so sind die entsprechenden Daten auch in der UDB einzutragen
  • THG-Berechnung
    • Anpassung bei Verweisen von Werten aus der RED II auf Werte aus der RED III
    • Nebenprodukte ohne Heizwert müssen bei der Bestimmung des Allokationsfaktors berücksichtigt werden
  • Produktion von Biomasse, Biokraftstoffen, flüssigen Biobrennstoffen und Biomasse-Brennstoffen
    • Definition von „alter Waldbestand“
    • Beschreibung von Heideflächen und dem Verfahren zu Überprüfung
  • Neutrale Kontrolle
    • Das Überwachungsaudit muss sechs Monate nach der Erstzertifizierung durchgeführt werden. Es soll der zweiten Massenbilanzzeitraum nach der Erstzertifizierung überprüft werden

Erwartete Änderungen bei SURE

SURE hat noch keine finale Rückmeldung zu Anerkennung der des SURE-EU Systems durch die Europäische Kommission mit Bezug auf die RED III erhalten und auch noch keine erwarteten Änderungen mitgeteilt. Es ist davon auszugehen, dass die Änderungen ähnlich zu denen des Schwestersystem REDcert sein werden.

Verantwortlichenschulung für die Zertifizierungssysteme REDcert-EU und SURE-EU

Wir möchten Sie außerdem darüber informieren, dass die GUTcert Akademie in Kooperation mit Leon Wagener von ARCANUM Energy ein Webinar zur Verantwortlichenschulung für die Zertifizierungssysteme REDcert-EU und SURE-EU anbietet. Hierbei geht es um die Grundlagen der Zertifizierung, den Auditablauf und Zertifizierungsprozesse, sowie um Neuigkeiten aus Sicht einer Zertifizierungsstelle auf die Aktualitäten.

Termine dafür finden am 26. Mai 2025 und 28. Oktober 2025 statt. Mit der Teilnahme am Webinar werden Sie der Anforderung der Zertifizierungssysteme REDcert-EU und SURE-EU zur jährlichen Teilnahme an einer Nachhaltigkeitsschulung gerecht.

Weitere Informationen und die Anmeldung.

Ansprechperson

Haben Sie Fragen oder Hinweise zum Thema RED III? Wenden Sie sich gerne an Emanuel Hiese oder Frieda Becker.

Zurück