BMUKN legt Entwurf zur RED III-Umsetzung für die THG-Quote vor
Im ersten Referentenentwurf werden neue Regelungen zur Fortführung der deutschen Treibhausgasquote angeordnet.
Am 19. Juni hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie relevanten Verbänden einen ersten Referentenentwurf zur Umsetzung der Erneuerbare Energien Richtlinie (RED III; EU 2023/2413) vorgelegt. Nachdem die neue Fassung der RED III national bereits bis zum 21.05.2025 hätte umgesetzt werden müssen, wurden nun erste geplante Änderungen am Bundes-Immissionsschutzgesetz bekannt – hinsichtlich der deutschen Treibhausgasquote. Als klimapolitisches Instrument zur Reduzierung der CO2-Emissionen im Verkehrssektor verpflichtet die THG-Quote Inverkehrbringer von fossilen Kraftstoffen zur schrittweisen Senkung der Treibhausgasemissionen, zum Beispiel über das Beimischen von klimafreundlichen Alternativen wie Biokraftstoffen. Somit ist eine Erhöhung der THG-Quote auch gleichzeitig die Chance, mehr Biokraftstoffe aus alternativen Rohstoffen auf den Markt zu bringen und Stück für Stück auf fossile Erzeugnisse zu verzichten.
Bevor die neuen Regelungen planmäßig zum 01.01.2026 in Kraft treten, müssen Branchenverbände und Ministerien noch über die Details des Entwurfs abstimmen. Ein endgültiger Gesetzesbeschluss ist bis Ende Oktober dieses Jahres vorgesehen.
Angepasste jährliche Steigerung der THG-Quote
Bislang war eine schrittweise Erhöhung der THG-Quote auf 25,1% im Jahr 2030 geplant, diese soll nun bis 2040 auf 53% ausgebaut werden. Der bisher bis 2030 zu erreichenden Quotenwerte wurden dabei nur gering nach unten angepasst (Ausnahme: Jahr 2027 mit einer Steigerung um 0,4%). Auch soll die Quote zukünftig automatisch erhöht werden, wenn im jeweils vorangegangenen Jahr eine Übererfüllung stattgefunden hat.
Die zweifache Anrechnung fortschrittlicher Biokraftstoffe soll künftig abgeschafft werden, wohingegen die jeweilige Mindestquote erhöht wird (Anstieg von 2,6% auf 3% bis 2030). Ab 2026 sollen zudem Biokraftstoffe aus Palmöl- oder Sojabiomasse (inklusive POME) nicht mehr anrechenbar sein. Die maximale Anrechenbarkeit von Biokraftstoffen auf Futtermittelbasis soll zudem bis 2030 auf 3% gesenkt werden, bei gleichzeitig steigendem Cap für abfallbasierte Biokraftstoffe auf 2,8% bis 2039.
Außerdem wurde ein Mechanismus zur Erhöhung der Quote im Falle einer Übererfüllung vorgestellt: Wenn die Quotenerfüllung eines Jahres theoretisch auch die prozentuale Quote für das Folgejahr erfüllt, wird die Quote um diesen Prozentsatz (+/- einem Faktor von 0,5) erhöht. Diese Neuerung soll der stetig steigenden Übererfüllung der Quote aus den letzten Jahren entgegenwirken. Zuletzt betrug diese für das Verpflichtungsjahr 2023 ganze 25% der erreichten Emissionsminderung.
Neuerungen: RFNBO, Luft-/Seeverkehr und Behördenkontrollen
Eine Neuerung ist die Mindestquote für RFNBO (erneuerbare Kraftstoffe nicht-biogenen Ursprungs). Grüner Wasserstoff, synthetische Kraftstoffe etc. sollen bis 2040 auf einen energetischen Mindestanteil von bis zu 12% steigen.
Neben den RFNBO werden auch der Luft- und Seeverkehr in die THG-Quotenanforderungen aufgenommen, eine Sonderquote für diese Bereiche wird es künftig nicht mehr geben. Im Seeverkehr genutzte Kraftstoffe, die auch im Straßenverkehr genutzt werden können, werden dabei voraussichtlich nicht angerechnet.
Verpflichtende Vor-Ort-Kontrollen durch staatliche Kontrolleure sind vorgesehen, um das Betrugspotenzial zu mindern. Sollten entsprechende Audits nicht durch die relevanten Schnittstellen in der Wertschöpfungskette gestattet werden, ist die Quotenanrechenbarkeit der dort produzierten erneuerbaren Kraftstoffe auf die deutsche THG-Quote zukünftig ausgeschlossen.
Marktreaktionen
Durch das Ende der Doppelanrechnung von fortschrittlichen Kraftstoffen und den Einbezug des Schiffsektors wird eine deutlich höhere Bezugsmenge an quotenerzeugenden Kraftstoffen vermutet. Der erste Punkt ist dabei differenziert zu betrachten: Da die LNG/CNG-LKW-Flottengröße und die Vertankungskapazität kurzfristig gleichbleiben werden, ist damit zu rechnen, dass bei Wegfall der Doppelanrechnung die Biomethanpreise stark unter Druck geraten werden und es einige Zeit dauern wird, bis sich der Preis wieder auf einem höheren Niveau einpendelt.
Die kurzfristige Reaktion auf den Referentenentwurf war eine deutliche Erhöhung des Preises für die einfach anrechenbare Quote. Auch wenn viele offizielle Rückmeldungen der Branchenverbände noch ausstehen, sind die Reaktionen auf die langfristige Quotenerhöhung bis 2040 weitgehend positiv – diese Neuerung gibt den Marktakteuren vor allem Planungssicherheit.
Die Beendigung der Doppelanrechnung stößt jedoch auf viel Kritik, denn der Wegfall des Absatzes aus den Quoten würde Branchenteilnehmer stark treffen, zumal langfristige Verträge im Kraftstoffbereich meist bis 2030 datiert sind. Deswegen fordern viele Marktteilnehmer eine Übergangsperiode für das Ende der Doppelanrechnung statt der Einführung zum 1.1.2026.
Ansprechpersonen
Haben Sie Fragen oder Hinweise zum Thema Biokraftstoffzertifizierung? Wenden Sie sich gerne an Frieda Becker.
Bei Fragen und Hinweisen zu diesem Thema oder Dienstleistungen im Bereich Biomethan wenden Sie sich gerne an Christian Schürholz, von der agriportance GmbH.
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