Keine Mehrbelastung für stromkostenintensive Unternehmen in 2021: Auch wenn die Schwelle der Ausnutzung von 7.000 Stunden im Jahr 2020 nicht erreicht wurde, werden individuelle Netzentgelte genehmigt
Stromkostenintensive Unternehmen können durch die Besonderen Ausgleichsregelung (BesAR) unter bestimmten Voraussetzungen einen Antrag auf Begrenzung der EEG-Umlage stellen
Das bisherige Energielabel-System wurde durch die Europäische Union (EU) reformiert: Seit dem 1. März gilt das Energieeffizienzklassen System mit neuen Kategorien (Skala A - G)