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Geplante Verlängerung der EnSiKuMaV

Das Kabinett hat eine „Zweite Verordnung zur Änderung der Verlängerung der Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung“ (kurz: EnSikuMaV) beschlossen

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Zukunft der Alternativen Systeme für 2023 gesichert

Der sog. „Spitzenausgleich“ nach § 10 StromStG und § 55 EnergieStG wird um ein weiteres Jahr, d.h. bis zum 31. Dezember 2023 verlängert. Die endgültige Entscheidung fiel am 16. Dezember 2022 im Bundesrat.

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Besondere Ausgleichsregelung – Anträge mit dem Alternatives System entfallen

Die Alternativen Systeme entfallen als Voraussetzung für den Antrag auf die Besondere Ausgleichsregelung (BesAR).

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Anpassung der "Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft"

Das Förderprogramm "Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss" beinhaltet seit 1. Oktober zahlreiche Änderungen in der Verwaltungspraxis.

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Spitzenausgleich verlängert: Änderungen des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes vom Bundestag beschlossen

Keine Zustimmungspflicht notwendig: Bundestag hat am 01.12.2022 die Verlängerung des sog. Spitzenausgleichs bis Ende 2023
beschlossen – Bundesrat berät dazu abschließend am 16.12.2022

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