Anlagenprüfung nach AwSV
Sichern Sie Ihre Anlage rechtlich ab, verringern Sie Ihr Haftungsrisiko und stärken Sie Ihr Ansehen in der Bevölkerung durch praktischen Umweltschutz.
Was ist die AwSV?
Anlagen zum Lagern, Abfüllen, Herstellen, Behandeln und Verwenden wassergefährdender Stoffe müssen so beschaffen, errichtet, unterhalten, betrieben und stillgelegt werden, dass keine nachteilige Veränderung der Eigenschaften von Gewässern zu befürchten ist.
Sie unterliegen bestimmten wasserrechtlichen Anforderungen, die sich aus dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG), der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) und ggf. aus behördlichen Genehmigungsbescheiden ergeben.
Bisher wurden über 9.000 Substanzen in der Datenbank des Umweltbundesamts „Rigoletto“ offiziell als wassergefährdend bewertet. Dazu gehören Stoffe, die vielerorts zum betrieblichen Alltag gehören wie Kraftstoffe, Heizöle, Altöle, Schneide- und Schmierstoffe, Säuren und Laugen oder Abwässer von Waschanlagen.
Als Betreiber einer solchen Anlage ist man verpflichtet, sicherzustellen, dass keine Stoffe dieser Art aus den genutzten Anlagen austreten können. Um dies zu gewährleisten schreibt die Verordnung eine regelmäßige Prüfung durch anerkannte Sachverständige vor. Die Prüfung dient der Feststellung des ordnungsgemäßen Zustands der Anlage und einer Prognose bis zur nächsten Prüfung.
Für wen ist die AwSV Prüfung relevant?
Die Anforderungen der AwSV gelten sowohl für gewerbliche als auch für private Betreiber von Anlagen. Der Geltungsbereich umfasst dabei alle Anlagen zum Lagern, Abfüllen, Herstellen, Behandeln und Verwenden wassergefährdender Stoffe. Dazu gehören u.a.
- Heizölverbraucheranlagen und Heizölbehälter
- Öltanks
- Tankstellen (auch im Eigenverbrauch)
- Chemikalien- und Gebindelager
- Raffinerien
- hydraulische Anlagen
- chemische Reinigungsanlagen
- Biogasanlagen
Welche Branchen sind prädestiniert für eine Prüfungen nach AwSV?

AwSV betrifft alle Branchen, die wassergefährdende Stoffe erzeugen oder verwenden, z.B.: Anlagen in der Automobilindustrie, der Chemie / Pharmaindustrie, der Kunststoffindustrie, in der Metall- / Stahlbranche, dem Maschinen- und Anlagenbau, im Bereich Papierindustrie und in der Kreislaufwirtschaft
Aber auch Betriebe, die mit der Logistik wassergefährdender Stoffe beschäftigt sind (Lagern, Umschlagen, Liefern), tun gut daran, sich nach AwSV prüfen zu lassen.
Welche Voraussetzungen/Anforderungen gibt es bzgl. AwSV?
Die Verordnung formuliert verschiedene Anforderungen an Betreiber betroffener Anlagen. So hat laut § 46 AwSV der Betreiber z.B. die Dichtheit der Anlage und die Funktionsfähigkeit der zugehörigen Sicherheitseinrichtungen regelmäßig zu kontrollieren und die Anlagen nach Maßgabe der in Anlage 5 und 6 geregelten Prüfzeitpunkte und -intervalle auf den ordnungsgemäßen Zustand prüfen zu lassen.
Grundsätzlich definiert die AwSV formale, materielle und organisatorische Anforderungen an Betreiber:
formal | materiell | organisatorisch |
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Wie läuft die Zertifizierung nach AwSV ab?
Jede Sachverständigenprüfung nach AwSV besteht aus einer Ordnungsprüfung und einer technischen Prüfung:
Die Ordnungsprüfung ist eine Prüfung der Unterlagen zur Anlagendokumentation. Sie umfasst
- Behördenbescheide
- bau- & anlagentechnische Unterlagen
- Betriebsanleitungen baulicher und technischer Einrichtungen
- Baugrundgutachten mit Angaben des höchsten zu erwartenden Grundwasserstands
- Nachweise der Standsicherheit und Gebrauchstauglichkeit
- bauordnungsrechtliche Verwendbarkeitsnachweise bzw. Bauartgenehmigungen eingebauter Bauprodukte/Bauarten
- Protokolle von Dichtheitsprüfungen aller Behälter und Rohrleitungen
- Dokumentation des ordnungsgemäßen Einbaus von Leckage-Erkennungssystemen wie z.B. Auffangwannen
Die technische Prüfung besteht aus der Dichtheits- und Funktionsprüfung. Hierbei werden bei einer Anlagenbegehung Ausführung und Zustand medienführender Teile und die Funktion von Sicherheitseinrichtungen begutachtet.
Das Ergebnis beider Prüfungsteile wird in einem Gutachten dokumentiert.
Ob bei der Erstabnahme, bzw. vor Inbetriebnahme oder nach wesentlicher Änderung, wiederkehrend oder bei Stilllegung – wir unterstützen Sie bei den gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen und bei Fragen der rechtlichen und technischen Sicherheit:

Was kostet eine Zertifizierung nach AwSV?
Den Aufwand für eine Zertifizierung nach AwSV kalkulieren wir individuell, abhängig von der Komplexität des Produkts, dem Datenbeschaffungsaufwand und dem Produktportfolio. Sprechen Sie uns hierzu gerne an.
Für ein unverbindliches Angebot oder weitere Fragen zur Prüfung nach AwSV stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.
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