Herkunftsnachweise für Kraft-Wärme-Kopplung
Was sind Herkunftsnachweise für Kraft-Wärme-Kopplung?
Um den Anteil der Primärenergie in der Wärmeerzeugung in Deutschland zu steigern, wird seit 2020 mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) gefördert und es gibt Vorgaben für die Effizienz der Wärmeversorgung im Gebäudebereich.
Auch die Wärmeversorgung wird mit dem eingeführten nationalen Emissionshandel (BEHG) direkt über den steigenden Brennstoffpreis reguliert. Konkrete Vorgaben wie bei der Stromerzeugung, etwa zu Art und Herkunft der erzeugten Wärme oder damit verbundenen Treibhausgasemissionen, wurden bisher seitens der Verbrauchenden nicht besonders beachtet. Dies ändert sich jedoch mit wachsendem Klimabewusstsein und wird in den kommenden Jahren eine noch größere Rolle spielen.
In einem ersten Schritt hin zur Kennzeichnung der effizienten Wärmeerzeugung schuf das Umweltbundesamt am 1. Juli 2021 die Möglichkeit, neben den bestehenden Herkunftsnachweisen für Strom zusätzlich auch die Wärmeerzeugung aus hocheffizienten KWK-Anlagen für Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 100 KW nachzuweisen.
Für wen sind Herkunftsnachweise für Kraft-Wärme-Kopplung relevant?
Das Ausweisen der Herkunftseigenschaften ist besonders interessant für Mischfeuerungsanlagen (z.B. Müllheizkraftwerke), die ihre biogene Wärme vermarkten möchten.
Welche Vorteile bieten Herkunftsnachweise für Kraft-Wärme-Kopplung?
Der Nachweis für die Qualität der erzeugten Wärme und Kälte wird zukünftig weiter an Bedeutung gewinnen und sich zu einem wesentlichen Entscheidungskriterium in Verbraucherkreisen entwickeln: Um im Wettbewerb um die Endkunden ganz vorne mitzuspielen, beginnen Sie jetzt damit, Ihre Fern- oder Nahwärme zu bewerten und die Qualität Ihrer ökologischen und effizienten Wärmeerzeugung zu kommunizieren.
Gerne unterstützen wir Sie dabei und überprüfen Ihre Wärmebilanz nach der energetischen Bewertung von Fernwärme und Fernkälte nach AGFW- FW 309, dem Herkunftsnachweisregister des Umweltbundesamtes oder auch Ihrer eigenen Auslegung zur Bio-Wärme.
Gemäß § 12 Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung (HkRNDV) sind folgende Angaben notwendig:
- die Nutzung der Wärme
- unterer Heizwert
- prozentuale Primärenergieeinsparung
- absolute Primärenergieeinsparung
- Gesamtprimärenergieeinsparung
- erzeugte CO2-Emissionen
- absoluten CO2-Emissionseinsparungen
- Nutzwärme aus Kraft-Wärme-Kopplung
- elektrischer Wirkungsgrad
- thermischer WirkungsgradSachverständigenprüfungen nach AwSV
Für das Ausstellen von kombinierten Kraft-Wärme-Kopplungs-Herkunftsnachweisen (KWK-HKN) ist die Bestätigung durch einen Umweltgutachter bzw. einer Umweltgutachterin notwendig.
Durch die Kombination artverwandter Themengebiete können sich lukrative Synergien ergeben, u.a.
Entsprechend der Nachweisführung für Herkunftsnachweise aus der HkRNDV (Durchführungsverordnung über Herkunfts- und Regionalnachweise für Strom aus erneuerbaren Energien) bestätigen wir Ihnen den biogenen Anteil Ihrer Wärmeproduktion aus KWK. Dabei wird aus dem biogenen Anteil der Inputstoffe der prozentuale Anteil der biogen erzeugten Wärme in KWK bilanziert und Ihnen als „grün“ produzierte Wärme ausgewiesen.
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