Abfallwirtschaft - das Ende der Abfalleigenschaft

Was bedeutet Ende der Abfalleigenschaft?

Um wiederverwertbare Stoffe in den Wirtschaftskreislauf zurückzuführen hat die EU verschiedene Verordnungen erlassen, die bestimmen, ab wann Metallschrott, Kupfer und Glas nicht mehr als Abfall angesehen werden und somit als Sekundärstoff wiederverwendet werden dürfen.

Für wen ist eine Prüfung zum Ende der Abfalleigenschaft relevant?

Die Verordnung zum Ende der Abfalleigenschaft von Schrott, Glas und Kupferschrott können auf Recyclingunternehmen angewendet werden, die den Output ihrer Anlage nicht als Abfall sondern als Rohstoff ausgeben möchten.

Was sind die Vorteile einer Prüfung zum Ende der Abfalleigenschaft?

Für Recyclingunternehmen, die ihr Qualitätsmanagementsystem nach diesen EU-Verordnungen prüfen lassen, ergeben sich Vorteile bezüglich des Anlagen-Outputs. Die Prüfung belegt eine hohe Sortierreinheit, was einen höheren Marktpreis der Produkte rechtfertigen kann. Des Weiteren ist keine BImSchG-Genehmigung für die Lagerung erforderlich und das Kreislaufwirtschaftsgesetz ist nicht mehr anwendbar.

Die Verordnung verfügt, ab wann Eisen-, Stahl-, und Aluminiumschrott einschließlich Schrott aus Aluminiumlegierungen nicht mehr als Abfall anzusehen ist und somit den Recyclingmärkten zugänglich gemacht werden kann.

Um den entsprechenden Status zu erhalten müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Konformitätserklärung gem. Artikel 5
  • Einführung eines Qualitätsmanagementsystems zur Einhaltung der Kriterien aus Artikel 3 und 4
  • Der Gesamtanteil von Fremdstoffen darf höchstens 5 Gewichtshundertteile bzw. die Metallausbeute muss mindestens 90% betragen

Seit Juni 2013 legt die EU-Verordnung (EU) Nr. 1179/2012 Kriterien fest, ab wann für die Herstellung von Glasprodukten im Einschmelzverfahren bestimmtes Bruchglas nicht mehr als Abfall anzusehen ist und somit als Recyclingmaterial verwendet werden kann.

Folgende Kriterien müssen erfüllt sein:

  • Konformitätserklärung gem. Artikel 4
  • Anwendung eine Managementsystems zur Einhaltung der Kriterien aus Artikel 3
  • Der Anteil der folgenden Nicht-Glas-Komponenten darf nicht überschritten werden:
    • Eisenmetalle ≤ 50 ppm
    • Nichteisenmetalle ≤ 60 ppm
    • Anorganische Nichtmetall-Nichtglas-Stoffe:
      • < 100 ppm für Bruchglas > 1 mm
      • < 1.500 ppm für Bruchglas der Größe ≤ 1 mm
    • Organische Stoffe ≤ 2.000 ppm

Die Verordnung bestimmt, ab wann Kupferschrott nicht mehr als Abfall anzusehen ist und somit den Kupferschrottrecyclingmärkten zugänglich gemacht werden kann.

Um den entsprechenden Status zu erhalten müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Konformitätserklärung gem. Artikel 4
  • Anwendung eine Managementsystems zur Einhaltung der Kriterien aus Artikel 3
  • Der Gesamtanteil von Verunreinigungen darf höchstens 2 Gewichtshundertteile betragen

Den Aufwand für die Prüfung nach den EU-Verordnungen kalkulieren wir individuell. Um uns die dafür notwendigen Daten zu übermitteln, füllen Sie einfach unser Online-Angebotsformular aus. Das Angebot beinhaltet in übersichtlicher Form alle entstehenden Kosten für die Zertifizierung, auf Wunsch auch inklusive der Reisekosten.

Bei uns gibt es nichts „Kleingedrucktes“ – außer den anfallenden Gebühren bei der zuständigen Behörde kommen keine zusätzlichen Kosten auf Sie zu. Sollten Sie an unseren Leistungen interessiert sein, sprechen Sie uns gerne an. Unser kompetentes Team ist gerne für Sie da

Wie läuft eine Prüfung zum Ende der Abfalleigenschaft ab?

Sollten Sie sich für unser individuell auf Sie zugeschnittenes Angebot entscheiden, lernen Sie den für Sie zuständigen Sachverständigen kennen und stimmen mit diesem einen Termin für die Vor-Ort-Prüfung ab. Danach ist auch eine Dokumentenprüfung möglich, bei der der Sachverständige nicht vor Ort sein muss.
Nach der Erstzertifizierung wird die Prüfung des Managementsystems durch einen dieser zugelassenen Umweltgutachter alle 3 Jahre wiederholt.

Warum GUTcert für die Prüfung nach den EU – Verordnungen?

Unsere langjährige Erfahrung im Bereich der Qualitätssicherung und sehr zufriedene Kunden sprechen für sich.
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Zwischen der GUTcert und der APM besteht ein ausgesprochen vertrauensvolles und sehr gutes Geschäftsverhältnis. Als Auditor und Sachverständiger steht Herr Schruff auch außerhalb der Audits für Fragen zur Verfügung. Vielen Dank für die Unterstützung!

Tino Jaster (APM Abfallwirtschaft Potsdam-Mittelmark GmbH)