Verpackungsgesetz (VerpackG) – Prüfung und Bestätigung der Vollständigkeitserklärung

Was besagt das Verpackungsgesetz?

Das VerpackG regelt für die Hersteller von Produkten die allgemeinen Pflichten für Verpackungen, die typischerweise beim Endverbraucher anfallen. Hierzu zählt unter anderem die „Systembeteiligungspflicht“. Ziel des Gesetzes ist es, die Recyclingquoten zu erhöhen und so die Umweltbelastungen durch Verpackungen in Deutschland so gering wie möglich zu halten.
Am 1. Januar 2019 löste die bis dahin geltende Verpackungsverordnung (VerpackV) ab. Gleichzeitig wurde mit der Zentralen Stelle Verpackungsregister eine Kontrollinstanz etabliert.

Für wen ist die Prüfung relevant?

Das Verpackungsgesetz betrifft alle Hersteller, Importeure und Händler, die gewerbsmäßig Verpackungen in Umlauf bringen. Auch Onlineversender sind davon nicht ausgeschlossen.
Dabei unterscheidet man folgende Verpackungen:

  • Serviceverpackungen
  • Versandverpackungen
  • Verkaufsverpackungen
  • Umverpackungen
  • Transportverpackungen

Alle betroffenen Unternehmen sind ab jetzt dazu verpflichtet, sich bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister zu registrieren und die Daten, die bisher nur an die Systeme gemeldet wurden, parallel auch der Zentralen Stelle zu melden. Auch die Vollständigkeitserklärung und der notwendige Nachweis des registrierten Sachverständigen sind nun nicht mehr bei der IHK, sondern bei der Zentralen Stelle einzureichen.
Unterhalb folgender Bagatellgrenzen sind Vollständigkeitserklärung und Sachverständigennachweis nicht erforderlich:

  • 80.000 kg Glas
  • 50.000 kg Papier, Pappe, Karton
  • 30.000 kg Eisenmetalle, Aluminium, Kunststoffe, Getränkekartons, sonst. Verbunde

Was sind die Vorteile einer Prüfung nach VerpackG?

Sie erhalten eine valide Bestätigung über Ihre Vollständigkeitserklärungen und die Mengenstromnachweise für Rücknahmesysteme / Hersteller, die durch einen externen Sachverständigen geprüft wurden.

Ihre Wettbewerbsfähigkeit verbessert sich durch den glaubwürdigen Nachweis, dass Umweltstandards eingehalten werden. Die Gewissheit über die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen sorgt zudem für erhöhte unternehmerische Rechtssicherheit.

Was kostet eine Prüfung nach VerpackG?

Den Aufwand für die Prüfung nach VerpackG kalkulieren wir individuell. Um uns die dafür notwendigen Daten zu übermitteln, füllen Sie einfach unser Online-Angebotsformular aus. Das Angebot beinhaltet in übersichtlicher Form alle entstehenden Kosten für die Prüfung, auf Wunsch auch inklusive der Reisekosten.

Bei uns gibt es nichts „Kleingedrucktes“ – außer den anfallenden Gebühren bei der zuständigen Behörde kommen keine zusätzlichen Kosten auf Sie zu. Sollten Sie an unseren Leistungen interessiert sein, sprechen Sie uns gerne an. Unser kompetentes Team ist gerne für Sie da.

Wie läuft eine Prüfung nach VerpackG ab?

Sollten Sie sich für unser individuell auf Sie zugeschnittenes Angebot entscheiden, beauftragen wir den für sie zuständigen Sachverständigen, der mit ihnen das weitere Vorgehen abstimmt. Dann erfolgt eine Prüfung der o.g. Punkte via Dokumentenprüfung und vor Ort. Am Ende erhalten Sie die entsprechenden Bestätigungen.

Warum GUTcert für eine Prüfung nach dem VerpackG?

Unsere langjährige Erfahrung im Bereich der Qualitätssicherung und sehr zufriedene Kunden sprechen für sich.

Unsere deutschlandweit ansässigen Sachverständigen betreuen Unternehmen im gesamten Bundesgebiet und werden von unseren Kunden als kompetente Ansprechpartner geschätzt. Großer Vorteil: Kurze Wege helfen, schnelle Entscheidungen zu treffen und direkt auf individuelle Situationen reagieren zu können.

Sprechen Sie uns an – wir helfen Ihnen gerne weiter.