REDcert Zertifizierung - Nachhaltigkeit in der gesamten Liefer- und Produktionskette für Biodiesel, Bioethanol, Biogas und andere Biokraftstoffe
Was ist die REDcert-Zertifizierung?
REDcert ist ein verbändegetragenes Zertifizierungssystem und von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) und der Europäischen Kommission anerkannt. Die GUTcert zertifiziert seit 2009 nach dem REDcert Standard, und verfügt so über umfangreiche Erfahrungen auf diesem Gebiet. Eine Zertifizierung nach REDcert EU bzw. DE ist derzeit nur für Standorte in Deutschland und der Europäischen Union möglich. Durch die international erfahrenen Auditoren der GUTcert sind wir in der Lage, REDcert Audits europaweit anzubieten.
Mit unserer Akkreditierung durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ist eine Zertifizierung nachhaltiger Biokraftstoffe durch die GUTcert offiziell anerkannt und genügt auch den höchsten Anforderungen an Qualität und Integrität.
Was beinhaltet die REDcert-Zertifizierung?
Mit einer Zertifizierung nach REDcert wird gewährleistet, dass die EU Nachhaltigkeitsanforderungen beim Anbau von Nutzpflanzen eingehalten werden und die gesamte Lieferkette lückenlos zurückverfolgt werden kann: Die REDcert EU Zertifizierung sichert Ihnen den Zugang zum Europäischen Biokraftstoffmarkt. Besonders Schnittstellen wie etwa Landwirtschaftsbetriebe, Ersterfasser, Landhändler, Konversionsanlagen, Lieferanten und Warenlager sind verpflichtet, sich nach REDcert zertifizieren zu lassen.
Warum REDcert zertifizieren lassen?
Die Produktion erneuerbarer Energien und Kraftstoffe aus Biomasse gewinnt weltweit an Bedeutung. Für den europäischen Biokraftstoffmarkt schuf die EU in der Erneuerbare Energien Richtlinie (RED, 2009/28/EG) verbindliche Vorgaben zur nachhaltigen Produktion und Verarbeitung von Biomasse. Im deutschen Recht wurden diese Vorgaben in der Biokraft-NachV, BioSt-NachV und BImSchV (37. und 38.) umgesetzt. Biokraftstoffe aus Palmöl, Raps, Zuckerrüben, Getreide oder Abfällen und Reststoffen wie Altspeiseöl haben dabei den größten Anteil an den in Europa gehandelten Biokraftstoffen.
Fuel Quality Directive 2009/30/EG
Durch die verstärkte Nutzung von Energien aus erneuerbaren Quellen sollen insbesondere im Verkehrsbereich Treibhausgasemissionen reduziert werden.
Daher werden Anbieter verpflichtet, die Lebenszyklus-Treibhausgasemissionen ihres gelieferten Kraftstoffs um bis zu 6% im Vergleich zum EU-Durchschnitt 2010 zu verringern. Dies kann beispielsweise durch das Beimischen von Biokraftstoffen mit einer niedrigen Treibhausgasbilanz erreicht werden
Gleichzeitig werden Minderungsverpflichtungen für Anbieter elektrischen Stroms zur Verwendung in Straßenfahrzeugen ermöglicht.
Richtlinie 2009/28/EG
Um den prozentualen Anteil von Energie aus erneuerbaren Quellen innerhalb der EU zu steigern, wurden für die EU-Mitgliedsstaaten verbindliche Ziele hinsichtlich des Anteils erneuerbarer Energien am jeweiligen Bruttoendenergieverbrauch vorgegeben.
Seit 2017 muss die Minderung der Treibhausgasemissionen für die Verwendung von Biokraftstoffen gegenüber dem Einsatz fossiler Kraftstoffe mindestens 50% betragen. Für Anlagen, die ab 05.10.2015 in Betrieb genommen wurden, muss die THG-Emissionsminderung mindestens 60% betragen.
Für die aus Biomasse gewonnenen Kraft- und Brennstoffe werden spezifische Nachhaltigkeitsanforderungen festgelegt. Demzufolge dürfen ausschließlich Rohstoffe aus nachhaltigem Anbau verwendet werden; außerdem gibt es detaillierte Vorgaben zu Natur- und Umweltschutz (z.B. Ausschluss von Rohstoffen aus Primärwäldern wie Regenwaldgebiete).
Biokraftstoffe, die aus Abfall und Reststoffen gewonnen werden, unterliegen besonderen Anforderungen der Rückverfolgbarkeit und Dokumentation (z.B. durch Nachweis eines Abfallschlüssels). Rohstoffe, die kontaminiert sind oder bewusst modifiziert wurden, um als Abfälle zu zählen, werden nicht als Abfall gewertet.
In der BiokraftNachV werden die Vorgaben und Anforderungen der EU-Richtlinie 2009/28/EG für die Bundesrepublik Deutschland umgesetzt.
Eigene Schwerpunkte werden in der Biokraft-NachV vor allem gesetzt auf
… Nachhaltigkeitsanforderungen von Biomasse
… die Ausstellung von Nachhaltigkeitsnachweisen
… die Anerkennung von Zertifizierungsstellen und -systemen durch die BLE
Im Unterschied zur EU-Richtlinie werden in der BiokraftNachV die Anforderungen an Biomasse zur energetischen Nutzung ausschließlich für den deutschen Markt bestimmt
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„Uns gefällt besonders das Zusammenspiel mit den GUTcert Auditoren, die aus langjähriger Zusammenarbeit die unternehmensspezifischen Prozesse und Abläufe gut nachvollziehen können.“
Michael Langenberg
(VITAL Fettrecycling GmbH)
„GUTcert has brought confidence to my management and a quality control to my work.“
Christian Castro
(Victory Tropical Oil B.V.)
Das lösungs- und kundenorientierte Verhalten der Auditoren und Ansprechpartner im Backoffice sorgen bei uns stets für große Zufriedenheit rund um die Auditierung.