Upstream-Emissionsminderungen nach UERV

Die Verordnung zur Anrechnung von Upstream-Emissionsminderungen auf die Treibhausgasquote ermöglicht es Unternehmen, die in Deutschland Flüssigkraftstoffe in Verkehr bringen, ihre Treibhausgasminderungsquote ab dem Verpflichtungsjahr 2020 mit bis zu 1,2 Prozent durch Upstream-Emissionsminderungen zu erfüllen.

Nach geltendem deutschem Recht besteht die Treibhausgas­minderungspflicht wie auch die Anrechnungs­möglichkeit von Upstream-Emissionsminderungen auch über das Jahr 2020 hinaus fort.

UERV Projekte

Die UERV dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2015/652 (Durchführungs­bestimmungen zur Kraftstoff­qualitätsrichtlinie). Hierbei geht es um Treibhausgas­minderungen, die in Projekten erzielt werden, bevor Rohstoffe für Otto-, Diesel- und Flüssiggas­kraftstoff in eine Raffinerie oder ein Lager gelangen.

Typische Projekte für Upstream-Emissionsreduktionen sind:

  • Abfackeln von Begleitgasen bei der Förderung von Erdöl
  • Energieeffizienz-Projekte bei der Förderung von Erdöl
  • Einsatz erneuerbare Energien bei der Förderung von Erdöl
  • Verkehrsverlagerung für den Transport von Rohöl (z.B. LKW zu Rohr)
  • Effizienzsteigerungen in der internationalen Rohölschifffahrt

Um einen UER-Nachweis zu erlangen müssen Projektträger zunächst eine Projektdokumentation verfassen in der die geplanten Projekttätigkeiten beschrieben werden. Das Vorlageformular in englischer Sprache finden Sie auf den Seiten der DEHST. Das geplante Projekt muss anschließend durch eine Validierungsstelle wie die GUTcert überprüft werden.

Die Überprüfung erfolgt nach den Regelungen der UERV sowie nach DIN EN ISO 14064 (Ausgabe Mai 2012), DIN EN ISO 14065 (Ausgabe Juli 2013) und ISO 14066 (Ausgabe April 2011). Als Validierungsstelle prüft die GUTcert, ob die geplanten Projekttätigkeit des Projektträgers die Voraussetzungen für die Zustimmung erfüllt und ob die Angaben des Projektträgers richtig und vollständig sind.

Nach Zustimmung durch das Umweltbundesamt sowie der Durchführung und Überwachung des Projekts erfolgt abschließend eine Verifizierung der realisierten Upstream-Emissionsminderungen (UER). Als Verifizierungsstelle prüft die GUTcert, ob der Projektträger die Upstream-Emissionsminderungen zutreffend ermittelt hat.

Der Verifizierungsbericht wird dem Projektträger und dem UBA vorgelegt. Bei einer erfolgreichen Verifizierung stellt das Umweltbundesamt auf Antrag abschließend UER-Nachweise aus. Diese können dann vom Quotenverpflichteten auf das Entwertungskonto der Biokraftstoffquotenstelle verschoben werden.

GUTcert als Validierungs- und Verifizierungsstelle

Die GUTcert ist als Validierungs- und Verifizierungsstelle nach § 33 Absatz 1 Upstream-Emissionsminderungs-Verordnung (UERV) vom Umweltbundesamt registriert. Wir sind eine der führenden europäischen Prüfstellen im Emissionshandel und mit einer vollumfänglichen Branchenzulassung bei der DAkkS registriert.

Mit langjährigen Erfahrungen verifizieren wir u.a. Emissionsberichte aller Branchen mit stationären Anlagen und im Luftverkehr. Die GUTcert ist zudem akkreditierter Zertifizierer nach ISCC EU und REDcert EU zur Einhaltung der Nachhaltigkeits­anforderungen bei der Herstellung von Biokraftstoffen nach EU Richtlinie 2009/28/EG.

Bevor UER-Projekte verifiziert werden können, müssen sie durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle validiert werden. Für Interessenten an einer Validierung eines UER-Projekts bieten wir die Möglichkeit eines Pre-Checks an.

Unsere erfahrenen Auditoren prüfen dabei, ob die relevanten Projektdokumentationen und Informationen den grundlegenden Anforderungen der angewandten nationalen UER-Verordnung entsprechen.

Bei Fragen oder Interesse an einem Pre-Check sprechen Sie uns gerne an.

Unsere Kunden profitieren durch:

  • Erfahrene Auditoren aus den Bereichen Clean Development Mechanism-Projekte und Emissionshandel
  • Effiziente und ergebnisorientierte Prüfungen
  • Enge Kommunikation und ein klar strukturierter Ablauf durch unser Expertenteam
  • Aussagekräftige Dokumentation
  • Übersichtliche Angebote ohne Kleingedrucktes

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