Entsorgungsfachbetrieb - ein Qualitätszeichen!?

Die Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) ist nun seit 1996 in Kraft, zahlreiche Unternehmen der Entsorgungsbranche sind seitdem als Entsorgungsfachbetrieb von einer Technischen Überwachungsorganisation oder einer Entsorgergemeinschaft zertifiziert worden. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (SenStadt) in Berlin hat nun in einer umfangreichen Tageskontrolle die Einhaltung der abfallrechtlichen Vorschriften in einer Reihe von Unternehmen überprüft. Durch 3 Prüfungsteams wurden dabei insgesamt 30 Betriebe kontrolliert, darunter waren 28 Entsorgungsfachbetriebe. Die Prüfungen fanden vor Ort auf Baustellen und in Entsorgungsanlagen statt. Die Ergebnisse dieser Prüfungen bezeichnete der Vertreter von SenStadt schlichtweg als katastrophal. So wurde nur eine Kontrolle ohne Beanstandung abgeschlossen, in allen anderen Verfahren wurden OWiG-Verfahren eingeleitet. Besonders hervorzuheben waren dabei fehlende bzw. veraltete Unterlagen auf den Fahrzeugen und mangelhafte Kenntnisse der Fahrzeugführer bezüglich der Nachweisverordnung (z.B. für das Ausfüllen der Unterlagen). Alle Entsorgungsfachbetriebe sollten dies zum Anlass nehmen, diesbezügliche Unterweisungen in ihren Schulungsplan aufzunehmen, um den Kenntnisstand ihrer Mitarbeiter aufzufrischen und so die angekündigten weiteren Kontrollen durch die Abfallbehörden ohne Beanstandungen zu überstehen. Nach unseren Informationen sind Kunden der GUT Cert in dieser Überprüfung nicht negativ aufgefallen. Trotzdem wird auch die GUT Cert ihre Sachverständigen verstärkt auf die Einhaltung der Nachweisverordnung hinweisen. In Zukunft werden sie vor allem bei der Befragung von Fahrpersonal auf ausreichende Kenntnisse achten. So sorgen wir auch zukünftig für eine hohe Qualität der Efb-Zertifizierung und erhalten gleichzeitig den guten Ruf der zertifizierten Entsorgungsfachbetriebe. (ALE) Erscheinungsdatum: Dezember 2004

Zurück